Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Eine Bilanz in Sachen Wehrdienstverweigerung.

Zur Erinnerung: "Wachtturm" 15. 3. 1951

Siehe bestätigend auch das Votum des WTG-Funktionärs Henschel dazu

In der „Schriftenreihe Colloquium", maßgeblich initiiert von dem Wiener Rechtsanwalt und Zeugen Jehovas, Reinhard K., ist jetzt als deren 12. Band (nach vorangegangenen auch vielfach Zeugen Jehovas spezifischen Bänden. Vielfach heißt aber nicht 100 Prozent. Auch andere Themen sind mit einem eher Schattendasein in dieser Schriftenreihe vertreten). Jedenfalls ist jetzt dort die von Marcus Herrberger, wesentlich getragene und herausgegebene Studie zum Thema erschienen. Unter dem Titel: „Denn es steht geschrieben: 'Du sollst nicht töten!' Die Verfolgung religiöser Kriegsdienstverweigerer unter dem NS-Regime mit besonderer Berücksichtigung der Zeugen Jehovas (1939-1945)."

Zu K. siehe auch: Wie war das nochmal mit der Kreide?  Kohlhofer

Herrberger bemüht sich durchaus um einen Gesamtüberblick. Das dabei die Zeugen Jehovas dominierend sind, ist offenkundig, und das wusste man schon im voraus.

Dennoch gewinnt man auch „zwischen den Zeilen" einige relativierende Eindrücke.

Auffällig schon mal, dass die in früheren Zeiten, auch im deutschen Sprachraum beim Thema Wehrdienstverweigerung eine gewisse Rolle spielenden Religionsgemeinschaften der Mennoniten und der Quäker, aktuell in der Zeit des Naziregimes, diesbezüglich keine Rolle mehr spielten. Jedenfalls hat nach diesem Überblick, keiner aus dem Umfeld vorgenannter Religionsgemeinschaften, noch tatsächlich in dieser Zeit den Kopf auf's Schafott gelegt. Das war Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte (Mennoniten) zuvor, durchaus noch anders gewesen.

Auch wird erneut bestätigt, was im Falle der Religionsgemeinschaft Adventisten, schon im ersten Weltkrieg   eine ernsthafte Zerreißprobe war. Die etablierten STA-Funktionäre zogen es vor zu taktieren. Vermieden es, es bis zum allerletzten kommen zu lassen. Die etablierten STA spielten bei der Thematik Wehrdienstverweigerung im Naziregime dann die gleiche Rolle (nämlich keine), wie die vorgenannten Mennoniten und Quäker. Aber das ist dann wohl nur eine Detaildarstellung. Zur Gesamtdarstellung gehört auch, dass die Wehrdienstfrage schon im ersten Weltkrieg für die Adventisten zur buchstäblichen Zerreißprobe wurde; indem diejenigen aus ihren Reihen, die dieses taktieren nicht mittrugen, sich auch organisatorisch separierten, als Siebenten-Tags-Adventisten Reformationsbewegung.

Noch eine Beobachtung. Auch im Nachgang des ersten Weltkrieges fanden Wehrdienstverweigerungen zu dieser Zeit, auch ihren Niederschlag in der wissenschaftlichen Literatur (in der Regel Zeitschriftenaufsätze). Zwei solche Beispiele zitiert auch Herrberger. (Das „Medicinisches Correspondenz-Blatt" vom 11. Mai 1918; und die „Psychiatrisch-Neurologische Wochenschrift" vom 26. 10. 1918. Auch Herrberger muss rekapitulieren. In diesem literarischen Niederschlag kamen vorrangig Adventisten vor; Bibelforscher eher selten).

Was Herrberger in dieser Deutlichkeit auch nicht ausspricht:

Schon in Band 6 seiner "Schriftstudien" war Russell auf das Thema Wehrdienst eingegangen.

Er definiert,  dass die Seinigen "der Schrift gemäß, (sich)  als Fremdlinge in dieser Welt betrachten."

Daraus leitet er ab:

"Aber Fremdlinge würden sich nicht verpflichtet fühlen, gegen ihr Herkunftsland in den Krieg zu ziehen, dessen Behörden sie ehedem anerkannten. Fremdlinge zu sein"

Konfrontiert mit dem Umstand, dass nicht alle Ausüber tatsächlicher Macht, das so anerkennen würden, äußert er dann:

"Nicht alle Regierungen freilich entheben diejenigen, welche den Krieg für ein Unrecht halten, vom aktiven Kriegsdienst, allein sie lassen doch da und dort gewisse Rücksichten walten, z. B. durch Verwendung solcher Leute in den Sanitäts- oder Verwaltungstruppen. Sollte aber eine Neue Schöpfung zum Dienst an der Linie beordert werden, so hätte sie dem Befehl zu gehorchen und anzunehmen, daß der Herr, der dies zuließ, dadurch irgend etwas Gutes für den Ausgehobenen oder für andere wirken will. Gelingt es in diesem Falle nicht, sich zu den Sanitätstruppen versetzen zu lassen, indem man seine Grundsätze den zuständigen Beamten kurz mitteilt, so bleibe man in der Linie, aber erinnere sich, daß dem Befehl, einen Nebenmenschen niederzuschießen, Gehorsam nicht geschuldet wird."

In dem 1912 auch in Deutsch erschienenen "Beröer Handbuch zum Bibelunterricht" wird dann auf Seite 567 wörtlich erklärt:

"Es ist anzunehmen, daß mit Rücksicht auf gewisse Umstände auch das Militär notwendig ist und daß wir daher mit Recht zum Militärdienst verpflichtet werden können"

So tönte der deutsche "Wachtturm" in seiner Ausgabe vom Februar 1916:

Und dies war der Vorhalt des frühen schon 1919 von der WTG geschassten Dissidenten Alexandre Freytag, in seiner Zeitschrift "Engel Jehovas", April 1925 (davor war Freytag auch einer der WTG-Fürsten)

„Du siehst also nicht, daß Deine Brüder von Brooklyn einen Haufen von Kompromissen machen, und daß wenn man sie fragt, ob sie gegen den Krieg seien, sie die Heuchelei besitzen, nach Veröffentlichung des siebten Bandes der Schriftstudien zu erklären, daß sie nicht gegen den Krieg seien, um sich so aus der Klemme zu ziehen. Sie haben also die Mörder und die Abscheulichkeiten des Krieges gebilligt, und sie so mit den Trunkenen gegessen und getrunken, wie die Schrift es erklärt, als der böse Knecht sagte: Mein Herr zögert zu kommen, und er setzt sich um mit den Trunkenen zu essen und zu trinken."

Exkurs: Fallbeispiel Hero von Ahlften

Zu den erstaunlichen (in eine Fußnote verpackten) Angaben, gehört auch die bei Herrberger S. 151 lesbare. Da vermengt er gleich zwei Personen für eine Zweckthese. Das liest sich dann bei ihm so:

"Auch aus der Zeit des Ersten Weltkrieges sind Verweigerer namentlich bekannt, wie z. B. Hero v. Ahlften oder Hans Hölterhoff, der von einem Militärgericht zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde."

Folgt man den Ausführungen von Herrn W. an anderer Stelle, handelt es sich beim Fall Hölterhoff um einen der wenigen tatsächlichen Totalverweigerer. Wann Herr Hölterhoff das zeitlich praktizierte, lässt auch W. im dunkeln. Vieles spricht dafür; frühestens ab Mitte des ersten Weltkrieges. Keinesfalls jedoch schon zu dessen Anfang: denn auch das weis W.. Selbst die WTG-Literatur berichtet 1915 von 350 "im Felde befindlichen". Gemäß W. befreite dann die Novemberrevolution 1918 auch Herrn Hölterhoff vom weiteren Verbüßen der Strafe.

Weitaus "interessanter" hingegen ist der zweite genannte Name. Einige Kanpfschriften der Bibelforscher aus den zwanziger Jahren; etwa die berühmt-berüchtigten "Kulturfragen" des Herrn Balzereit, alias "Paul Gehrhard" weisen neben anderen Honoratiorennamen auch den seinigen auf. Es kommt aber noch "besser". Als in übereilter Hast die WTG ihre "Norddeutsche" und "Süddeutsche" Bibelforschervereinigung gründete, in der laut Satzung nur arische Deutsche Sitz und Stimme hätten; da war wiederum dem Herrn v. Ahlften ein Vorstandsposten in der "Norddeutschen Bibelforschervereinigung" bestimmt.

G. notiert bezüglich dieses juristischen Konstrukts:

"Balzereit bestimmte den Hamburger IBV-Bezirksinspektor, Textilkaufmann Hero von Ahlften, zum Vorsitzenden, den Kieler IBV-Leiter, Polizeibaurat Dr. Max Karl, zum Kassierer und den Dresdener IBV-Leiter, Amtsgerichtsrat i. R. Dr. Alfred Mütze, zum Schriftführer".

Wäre er wie der bereits genannte Herr Hölterhoff schon zu Zeiten des ersten Weltkrieges Militärgerichtlich belangt, wäre das wohl das gefundene Fressen für die nazistischen Behörden. Es ist nicht zu bestreiten, auch das berichtet G.:

"Hero von Ahlften. 1915 zur kaiserlichen Armee einberufen, verweigerte er zwei Jahre später die weitere 'Mitwirkung in des Teufels Werk'". Rechnet man nach, verweigerte er also erst ab 1917. Offenbar hatte die Verweigerung des v. Ahlften ab 1917 jedoch nicht jene Auswirkungen wir im Falle Höltermann; denn in der Richtung wird nirgends etwas dokumentiert.

Übrigens sollte der "englische Korrespondent" von Ahlften, wie er sich selbst nannte, auch noch Bekanntschaft für sieben Wochen mit Nazigefängnissen machen (im Jahre 1934). Darüber berichtet G.:

"In Hamburg war im Juni 1934 der Leiter der dortigen IBV-Jugendgruppe verhaftet worden, weil er in einem Brief an das Zentraleuropäische Büro in Bern, der von der Zensurstelle Frankfurt am Main angehalten wurde, 'einige nüchterne  nackte Tatsachen über Wahl-Methoden der Nationalsozialisten' geschrieben hatte. Da er für sein Schreiben die Initialen H. v. A. benutzt hatte, nahm die Gestapo auch den Vorsitzenden der am 15. Juli des Vorjahres verbotenen Norddeutschen Bibelforschervereinigung, Hero von Ahlften, für sieben Wochen in Haft."

Die Balzereit-Administration, zu der Zeit noch weiter den Schmusekurs mit den Nazis verfolgend, war über diese Wendung der Dinge nicht glücklich, und ließ ihn wie eine heiße Kartoffel fallen. Kaum war v. Ahlften jedoch wieder frei, schrieb er, der "englische Korrespondent" einen geharnischten Protestbrief an Rutherford. Aber auch die Gegenseite hielt es so. Rutherford konnte sich anfänglich nicht so recht entscheiden, wem er denn nun recht geben solle. Offenbar war sein "salomonischer" Beschluss. Wer am aktivsten und für ihn Rutherford am überzeugendsten, die WTG-Interessen vertrete, der ist "sein" Mann. Damit neigte sich wohl auf der Rutherford'schen Waage, der Daumen zu ungunsten des v. Ahlften. Indirekt kann man dies auch darin ablesen, wenn man in der WTG CD-Rom den Suchbegriff Ahlften eingibt, und keinerlei Ergebnis geliefert  bekommt.

Offenbar gehörte nun auch v. Ahlften zu denjenigen vor und nach ihm, die eine gewisse Zeit für die WTG nützlich, dann aber nicht mehr und somit auch zu Unpersonen wurden.

Also einer grundsätzlichen konsequenten Ablehnung des Militärs begegnet man bei Bibelforschergründer Russell selbst in Friedenszeiten noch nicht. Laut "Wachtturm" Jahrgang 1911 (S. 181), ließ er sich auf seinen Weltreisen von einem General des Heeres, William P. Hall, begleiten, der auch als Vortragsredner Verwendung fand.

 

Noch 1915  gab der deutsche Verlag der Bibelforscher (die Wachtturm-Gesellschaft ) eigens eine Liederbuchversion für die Brüder im Felde heraus. 1915  zitierte der Wachtturm diverse Bibelforscher namentlich, die sich im Felde befanden. Auch bei Kriegshandlungen Umgekommene werden namentlich genannt. Siehe dazu auch: Wehrdienstverweigerung

Eine üble den schlimmsten Kriegspredigern anderer Religionsgemeinschaften ebenbürtige „Predigt", lieferte der deutsche „Wachtturm" noch in seiner Juli-Ausgabe 1916, wenn man dort unter der Zwischenüberschrift „Der Heldenmut in den Schützenlinien" lesen kann (S. 106f.):

„So gibt heute die Welt der Kirche einer wundervolle Lektion der Treue bis zum Tode. Wenn die Nachfolger Christi heute jenseits des Ozeans blicken und dort Millionen von Männern Haus und Familie, Geschäft, Vergnügen und alle Annehmlichkeiten des Lebens verlassen sehen, um den Herrschern ihres Landes zu gehorchen, wenn wir sehen sie an die Front gehen und alle Beschwerden und Gefahren und den Tod ertragen, so scheint es wirklich wunderbar."

Wie unschwer zu erraten hält Herr Herrberger auch das nicht für thematisierenswert.

Das es im Ersten Weltkrieg keine wirklich konsequente Kriegsdienstverwegerung gab, macht auch jener verklärende Bericht aus dem 1922 erschienenen Rutherford-Buch „Die Harfe Gottes" deutlich, in dem man als Fallbeispiel liest:

"In Deutschland wurden sie verfolgt und viele in die vordersten Reihen des angreifenden Heeres gestellt. Ein christlicher Mann zum Beispiel, der sich, in glaubenstreuem Gehorsam gegen das Gebot des Herrn, weigerte, Menschenblut zu vergiessen, wurde in die vorderste Angriffslinie während einer Schlacht gestellt. Auf jeder Seite war ihm ein Soldat mit geladenem Gewehr und aufgepflanztem Bajonett beigegeben, mit strengem Befehl, ihn sofort zu töten, wenn er zu entweichen suche. Er selbst ging unversehrt durch die ganze Schlacht hindurch.

Der grösste Teil des Regiments wurde gänzlich vernichtet, mit Einschluss der beiden Wächter an seiner Seite. Als die Schlacht vorüber war, hatte dieser christliche Bruder nicht eine einzige Schramme, Wiederum wurde er in eine gleiche Stellung gebracht, und wiederum ging er unversehrt durch eine andere Schlacht hindurch. Er wurde dann vor Gericht gestellt, auf die Anklage, dass er geistesgestört sei, weil er nicht gegen den Feind kämpfen wolle. Er wurde in eine Irrenanstalt geschickt und dort eine Zeitlang festgehalten. bis er freigelassen wurde ... und dann machte er sich daran, die Botschaft der Gegenwart des Herrn und seines kommenden glorreichen Königreiches zu verkünden."

("Die Harfe Gottes", Ausgabe Bern S. 243; Ausgabe Barmen S.217. Die gleiche "ergötzliche" Geschichte kann man auch in der Rutherford-Broschüre aus dem Jahre 1926; "Die Wiederkunft unseres Herrn" nachlesen. Dort S. 40f. ).)

Zu diesem Bericht wird man wohl noch hinzufügen müssen, dass er indirekt mit aufzeigt: Wehrdienstverweigerung kam erst mit der Rutherford-Adminstration; etwa ab 1917 auf. Ersichtlich auch an dem Umstand, dass dieses Fallbeispiel mitten in der militärischen Organisationsstruktur sich befand. In der Bewährungsprobe erst verweigerte; vielleicht noch hoffend, so "irgendwie" diese herausfordernde Zeit zu überstehen.

Aber es kommt noch "besser". Von der "Harfe Gottes" gibt es noch eine dritte in Magdeburg gedruckte Ausgabe. Auch sie differiert in ihrer Seitenzählung zu den anderen Ausgaben. Diese dritte Ausgabe, in grünes Kaliko eingebunden, hat ganz offensichtlich den Deutschland bezüglichen, eben zitierten Abschnitt, ersatzlos wegzensiert. Das macht der genaue Textvergleich dieser Ausgabe (S. 233) deutlich. Ganz offenbar hat die deutsche Balzereit-Administration, höchstwahrscheinlich eigenmächtig, diese Textpassage wegzensiert. Auch das macht deutlich, wie es denn um ihre Position diesbezüglich bestellt war.

Für die These, dass diese Zensur der Balzereit-Administration zuzuschreiben ist, spricht auch ein sich selbst verklärender Artikel in der Zeitschrift "Nachdenkliches aus Leben und Christentum" vom Februar 1959 in dem Balzereit unter anderem schrieb: "Das jeder Versuch (die) bösesten Entstellungen, sachlich und lautlich soweit wie möglich bei der Übertragung ins Deutsche zu mildern - sobald er entdeckt wurde - Feindschaft, bitteres Hinterrücksreden (von Seiten solcher Versammlungsglieder und Mitarbeiter die den wachsenden Irrtum sogar noch als 'Neues Licht' priesen, und eine direkte Empörung im eigenen Lager zu organisieren suchten) und anderes mehr zur Folge hatte." [45]

Weiter spricht Balzereit von hässlichen, bitteren brieflichen und bei einmal im Jahr stattfindenden Besuchen des Präsidenten auch persönlichen Bitterkeiten und Anwürfe, die der - sich (dieses) 'Frevels' an dem fragwürdigen Geistesgut schuldig gemachte - Verantwortliche über sich ergehen lassen musste." [46]  Siehe dazu auch "Geschichte der Zeugen Jehovas" S. 491, 492.

Wie gesagt: Alle drei Ausgaben der "Harfe Gottes" differieren in ihrer Seitenzählung. Das ist keine neue Feststellung. Es trifft im gleicher Weise auch für die "Schriftstudien" und noch einiges mehr zu. Aber dieser Fakt der Weg-Zensierung durch die deutsche WTG-Führung, verdient schon dokumentiert zu werden.

Zur Veranschaulichung als Repro alle drei Ausgaben, wo die fragliche Aussage enthalten (bzw. nicht enthalten) ist. In der Reihenfolge.

Erst die Ausgabe Bern; gefolgt von der Ausgabe Barmen, und zuletzt der Ausgabe Magdeburg

 

Im Range einer Grundsatzaussage

Den Rang einer zeitgenössischen Grundsatzaussage kann man auch jener Passage im deutschen "Wachtturm" vom Februar 1916 zuerkennen:

"Wahre Christen, Geheiligte, sind ohne Zweifel in allen Armeen jener Länder zu finden, die eine gesetzliche Wehrpflicht haben. Wir hören von Zeit zu Zeit von solchen Bibelforschern in den verschiedenen Armeen, über ihr Wohlergehen und ihr Bemühen, selbst unter solch schrecklichen Umständen das Licht hochzuhalten und den Herrn zu verherrlichen."

Mit anderen Worten: Man wähnt sich in den Kriegshandlungen besonders "beschützt", was man wohl getrost dem Bereich der (un)frommen Legende zuordnen darf.

So also "tickten" sie. Alles dem vermeintlichen "göttlichen Walten" zuordnend

Beschränkt man sich auf das offizielle Organ "Der Wachtturm", kann man allenfalls sagen:

Erst in der deutschen "Wachtturm"-Ausgabe vom November 1917 (S. 191f.) findet sich in der Leserbrief-Rubrik ein solcher, welcher von Verweigerungen des Waffendienstes in England redet. Indes nicht von Fällen aus Deutschland. Diese November-Ausgabe 1917 ist offenbar der erste und einzigste deutsche "Wachtturm" aus der Kriegszeit des Ersten Weltkrieges, die solch einen Bericht aus England enthielt. Ledigllich die schon dem Kriegsende zuzurechnende deutsche "Wachtturm"-Ausgabe für Oktober bis Dezember 1918 (ein Heft), erwähnt erneut England und spricht von etwa 60 bis 70 dort noch anwährenden Inhasftierungen.

Sucht man in neueren WTG-Veröffentlichungen nach weiteren Details zu dem damaligen Leserbriefsschreiber Stanley W. Willis (England) hat man zudem zu registriren: Eine einzige Fehlanzeige! Das "Umschwenken" in der Wehrdienstfrage ist namentlich dem Band 7 der "Schriftstudien" zuzuschreiben, welcher in seiner ersten Fassung, kriegdienstgegnerische Passagen enthielt. Der deutsche "Wachtturm" vom Dezember 1917 berichtet erstmals detailliert über diese Buch, und auch über die Reaktionen darauf, wofür dann auch der Satz steht (S. 197f.)

"Das Gleichnis zeigt, daß einige murren und sich beklagen würden. Wie das Gleichnis es zeigt, sehen wir einige Murren und den siebenten Band verwerfen."

In Deutschland kam der komplette Druck des Bandes 7 erst 1918 zustande, die erste Auflage enthielt noch, in der Form Zitierung amerikanischer Stimmen, wehrdienstgegnerischen Passagen. In späteren Auflagen sind diese wehrdienstgegnerischen Passagen, aber auch in den deutschen Ausgaben von Band 7 entfallen! Siehe dazu: Schriftstudienhinweis

Gemäß Cole (S. 95) veröffentlichte der englische "Wachtówer" erst in der Ausgabe vom 1. 8. 1917 einen Text "Ansuchen um Befreiung vom Kriegsdienst". Man kann also durchaus sagen, da die USA erst im April 1917 in den Weltkrieg mit eintraten. Davor war das für diese Organisation "kein Thema". Namentlich auch nicht im Hauptbetroffenen Europas

Beachtlich zum Thema ist auch die im deutschen „Wachtturm" vom September 1920 enthaltene Angabe ( S. 140), dass anlässlich „Jahresversammlung der Gesellschaft im Jahr 1918 es für richtig befunden (wurde), angesichts der Behandlung, die eine Anzahl Bibelforscher von solchen in Autorität sich befindlichen erfahren hatten, und der Weigerung, vielen Brüdern das Recht zuzugestehen vom Militär befreit zu werden, eine Resolution aufzusetzen und dieselbe den „obrigkeitlichen Gewalten, welche sind" vorzulegen. Schließlich wurde eine Resolution gefasst ... und ein Komitee bestimmt, dass diese dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, dem Kriegsminister und dem ersten Marschall-General überreichen sollte."

Diese Aussage beinhaltet doch nichts anderes als wie das Verhandlungsbegehren in der Sache zum Ausdruck zu bringen. Letztendlich unterwarf man sich jedoch - zumindest an der Spitze der Religionsgemeinschaft - den Apodikten der Regierung. Die Situation war in gewisser Beziehung also durchaus mit derjenigen der Adventisten in Deutschland vergleichbar. Beide Religionsgemeinschaften, bekundeten auf der Spitzenebene Verhandlungsbereitschaft (die aber letztendlich vom guten Willen oder eben Nicht-Guten Willen) der Regierung abhängig war.

In beiden Religionsgemeinschaften indes gab es auch Fälle - außerhalb der Führungscrew - die in der Tat zu eigenverantworteten Gewissensentscheidungen hin tendierten. Bei alledem darf jedoch das taktieren der Führungsebene dabei nicht aus dem Auge verloren werden.

Charakteristisch auch die Deutung, welche der „Wachtturm" (deutscher „Wachtturm" vom Juli-August 1919) noch im Nachhinein der Verurteilung von Rutherford und Zubehör angedeihen lies:

Zitat: „Die Brüder bezeugten, dass sie nie die Absicht gehabt hatten dem Kriege entgegenzuwirken, oder Ungehorsam oder Meuterei im Heer und Flotte zu verursachen, ... dass Gott durch sein Wort von mehr als 2500 Jahren den großen Weltkrieg vorhergesagt hatte, und sie denselben nicht mit Willen Widerstand leisten" konnten. In den nachfolgenden Sätzen erwähnt man zwar;

„Ihres Gewissens wegen nicht am Kriege teilnehmen könnten, dass diese sich vielmehr fern halten sollten von allen Streitereien, um all ihre Zeit, ihre Kraft und Energie der Verkündigung der Botschaft um Königreich des Messias zu widmen."

Nun ist das mit dem „fernhalten" so ein „Ding für sich"; namentlich in einer von Kriegspsychose aufgeheizten Situation, die unfraglich zu der Zeit auch in den USA herrschte. Das man sich daher eher als „überrumpelt" ansah, dafür spricht auch der im selben WT-Artikel enthaltene Passus:

„Unsere Brüder waren so sehr beschäftigt mit der Verbreitung der Botschaft vom messianischen Königreiche und mit der Fortsetzung des Werkes, welches unser teurer Pastor angefangen hatte, dass sie nicht einmal Notiz nahmen von der Aufstellung des 'Spionagegesetzes'".

Der eine besondere Rolle spielende „Band 7 Schriftstudien", wurde zudem noch vor Eintritt der USA in den Weltkrieg abgeschlossen und in Umlauf gebracht. Sieht man sich dessen vermeintlich kriegsgegnerische Passagen näher an, entpuppen sie sich zudem lediglich als Zitate, was andere mal - zu anderen Zeiten - zum Thema Krieg gesagt haben. „Zahnlose Zitate" zudem.

Aus alldem eine aktive Kriegsgegnerschaft zu Zeiten des ersten Weltkrieges herauszulesen, erweist sich zudem als ziemlich gewagt.

Erinnert sei auch daran, dass selbst der in alledem eine Schlüsselrolle spielende Rutherford, in seinem 1915 - unter seinem Namen - erschienenen Erstlingswerk (Ein großer Kampf in den kirchlichen Himmeln") den die Rolle einer Repräsentationsfigur spielenden General W. P. Hall, in voller „Uniform-Schönheit" dort abbildete. 1915 noch hatte somit Rutherford keinerlei „Bauchschmerzen", einen gestandenen Militär der Öffentlichkeit als Autoritätsperson zu präsentieren.

Rutherford A Great Battle in the Ecclesiastical Heavens

Als „Kriegsgegenerschaft" kann man wohl auch kaum solche Statements deuten, wie das nachfolgende dem deutschen „Wachtturm" vom Februar 1918 (S. 20) entnommene.

Da liest man unter der Überschrift:

Die Beziehung des europäischen Krieges zu den israelitischen Hoffnungen".

„Wir haben für das jüdische Volk große Dinge erwartet und glauben, dass diese im Anzuge sind. Zweifellos hat der Krieg unter göttlicher Überwaltung einen wichtigen Teil dazu beigetragen, der für die Juden, für Palästina und schließlich auch für jedermann vorteilhaft sein wird."

Also Fazit: Auch die zeitgenössische WTG verklärte den Krieg metayphysisch. Die einen religiösen Prediger sahen darin die „Gottesgeißel", dieweil die Gegner Deutschlands das vermeintliche arische „Herrenvolk" nicht „respektvoll genug" behandelt hätten. Und die anderen (in diesem Falle der WTG) sahen darin die Durchsetzung vermeintlicher „Prophezeiungen für Israel". Die jeweils hochgelobten Ziele mögen unterschiedlich gewsen sein. Mies waren sie allesamt - ohne Ausnahme!

Exkurs: Franz Jägerstätter

Herbert Weber schreibt in seinem zusammen mit Friederike Valentin herausgebenen Buch „Die Zeugen Jehovas. Zwischen Bewunderung und Befremdung" (S. 78f.):

„Jehovas Zeugen argumentieren im Gespräch oft, daß der katholische Wehrdienstverweigerer Franz Jägerstätter nur deshalb den Wehrdienst verweigert habe, weil er mit einem Zeugen Jehovas die Bibel studiert hätte. Vergleicht man diese Aussage mit einer Biographie Jägerstätters, ergibt sich allerdings ein anderes Bild:

Jägerstätter hatte einen Cousin, der Zeuge Jehovas war. Dieser argumentierte aber immer damit daß man sich bemühen solle, zu einer Einheit zu kommen die keinen oder einen beschränkten Waffendienst verlangt. Dieser Zeuge Jehovas rückte auch anstandslos zu einer Nachrichtentruppe ein, während Franz Jägerstätter jeden Dienst in Hitlers Armee verweigerte.

Wäre dieser Cousin Jägerstätters nur eine Ausnahme unter Jehovas Zeugen gewesen, hätte er später kaum das Amt eines Altesten und Aufsehers übernehmen können."

Und als Quelle seiner Aussage beruft sich Weber auf die Studien von Gordon Zahn „Er folgte seinem Gewissen" (S. 127f.). So mag es auch angebracht sein, die diesbezügliche Aussage von Zahn näher zu sichten. Letzterer schreibt:

„Heute noch sind viele Radegunder der Ansicht, die enge Beziehung zu dem Bibelforscher-Vetter habe eine besondere Rolle dabei gespielt. Die Dorfbewohner betonten immer wieder, die beiden hätten stundenlang über religiöse Fragen diskutiert und gemeinsam die Bibel gelesen. …So ist es vielleicht natürlich, daß für die Bauern des Ortes einfach zwei mal zwei vier ergab und sie dann schnell mit der Antwort waren, Jägerstätters Wehrdienstverweigerung wäre auf den Einfluß seines Vetters zurückzuführen."

Dazu äußert dann Zahn:

„Diese Deutung kann jedoch leicht entkräftet werden. Für jene, die Franz zu der Zeit am nächsten standen, ist es ganz klar, daß dies nicht der Fall sein konnte. Einer von ihnen erwähnte sogar zu meinem Erstaunen, Franz habe seinen Vetter im Grunde gar nicht sehr gut leiden können.

Auch Jägerstätters Witwe beharrt fest darauf, daß sein Vetter nie den geringsten Einfluß auf ihren Mann gehabt hätte. Am überzeugendsten aber ist die Aussage von Pfarrer Fürthauer und von der damaligen Gattin des Bibelforschers."

Genannten Pfarrer zitiert Zahn mit den Worten:

„In keiner ihrer Diskussionen, so sagte der Priester, hätte Franz jemals einen theologischen Grundsatz jener Sekte vorgebracht. Pfarrer Fürthauer erinnerte sich an die nahe Verwandtschaft zu dem Bibelforscher, und er wußte auch, daß die beiden oft und lange religiöse Gespräche führten,

Das hatte aber einen ganz bestimmten Grund. Franz bemühte sich, seinen Vetter zu bekehren und in die katholische Kirche zurückzuführen.

Ganz abgesehen davon, war der Vetter bereits eingezogen, als Jägerstätter im Februar 1943 die Einberufung erhielt."

Diese Aussage, muss man wohl als die Kernaussage ansehen. Der Bibelforscher-Vetter des Jägerstätter, war schon vor diesem, widerspruchslos zur Armee eingezogen worden.

Dann befragt Zahn als nächstes die damalige Ehefrau dieses Bibelforscher-Vetters. Offenbar ging diese Ehe dann irgendwann in die Brüche. Desweiteren drängt sich der Eindruck auf. Zwar sei der Vetter den Bibelforschern (Zeugen Jehovas) zugehörig gewesen, nicht jedoch seine damalige Ehefrau. Bezüglich ihrer Befragung liest man bei Zahn:
„Das Interview mit der Frau, die damals mit dem Vetter verheiratet gewesen war, fand in ihrer Wohnung in einem Nachbardorf von St. Ragund statt, wo sie in zweiter Ehe mit einem Zollbeamten verheiratet ist. Sie hatte keine Ahnung, wo sich ihr früherer Gatte aufhielt, glaubte nur gehört zu haben, er wäre 'ein Bischof oder sowas' bei seiner Sekte und viel auf Reisen in der Steiermark, wie sie meinte.

Auf meine Frage, wie stark sein Einfluß auf Jägerstätters religiöse Anschauungen und Gesinnung gewesen war, antwortete sie ohne Zögern und nachdrücklich:

'Er hatte überhaupt keinen Einfluß'.

Ihrer Meinung nach hatte Franz die Bibel von sich aus und ganz selbständig studiert, bis er schließlich in der Auslegung des fünften Gebotes und seiner Anwendung 'zu einseitig' geworden war - und dies habe ihn unbeeinflußt zu der Überzeugung geführt, er dürfe in dem Krieg nicht kämpfen.

Franz und ihr Gatte hatten über die Probleme des langen und breiten diskutiert; wenn aber schon von Einfluß die Rede sei, dann wäre, das könne sie bezeugen, Franz es gewesen, der ihren Mann 'bearbeitet' habe.

Ihr Mann (der Zeuge Jehovas) sei der Ansicht gewesen, der einzelne Gläubige dürfe sich nicht durch eine absolute Ablehnung des Wehrdienstes in eine hoffnungslose Lage bringen, stattdessen, glaubte er, sollte man sich bemühen, zu einer Einheit zu kommen, die keinen oder nur einen beschränkten Dienst mit der Waffe verlangte.

Jägerstätter habe immer auf der totalen Ablehnung des Militärdienstes beharrt, und als ihr Mann eingerückt war - zu einer Nachrichtentruppe, wie sie sich erinnerte -, blieb Franz dabei, daß es Unrecht von seinem Vetter gewesen sei, der Einberufung Folge zu leisten.

Nach dem Kriege allerdings, gab sie zu, habe ihr Mann seine Meinung geändert und Franz Recht gegeben; er habe ihr gesagt, er würde, sollte er nochmals in eine solche Lage kommen, dem Beispiel seines Vetters folgen.."

Das zusammenfassende Resümee lautet dann:

„Es ist also ganz klar, daß Franz Jägerstätters Haltung nicht auf den Einfluß jener Sekte zurückzuführen war. Pfarrer Korobath äußerte allerdings einen kleinen Vorbehalt:

Gewiß, die theologische Lehre der Sekte hatte keinen Einfluß auf Jägerstätters Handlungsweise, aber das Beispiel der Sektenmitglieder, die so unverbrüchlich an ihrem Glauben festhielten und für ihre Überzeugung alle Opfer auf sich nahmen, das mochte ihn wohl in seiner Haltung bestärkt haben."

In „Erwachet!" vom 8. 6. 1975 kommt die WTG, unter anderem auch auf das Buch von Gordon Zahn zu sprechen. Einen Hinweis jedoch, dass der Zeugen Jehovas-Vetter des Franz Jägerstätter Militärangehöriger wurde, findet man indessen darin nicht!

Ab etwa 1917  sind die ersten aktiv den Wehrdienst verweigernden Bibelforscher nachweisbar. In der Literatur belegt in: "Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie", Band 45 (1919) S. 393 f. In einem weiteren dort enthaltenen Artikel, (1919 S.218f.) liest man beispielsweise die Sätze:

"Der Untersuchte gehört der 'Internationalen Vereinigung ernster Bibelforscher' an. ... In den Akten verdient noch Erwähnung eine Äußerung des S., die er am 6. 3. d. Js. vor dem Kriegsgericht machte dahingehend: 'Ob die Vereinigung der ernsten Bibelforscher auf dem Standpunkt der Verweigerung des Heeresdienstes steht, weiß ich nicht; ich habe mir meine Anschauungen aus eigener Überzeugung gegründet' und ferner die Aussagen des Zeugen S. des Inhaltes: Er (S.) gehöre seit 5 Jahren der Vereinigung ernster Bibelforscher an. Zu dieser Vereinigung in St. gehörten mehrere Soldaten, die als solche ihre Pflicht tun."

Ein zweiter Artikel  der gleichen Zeitschrift, vorstehend schon genannt (1919 S. 393f.) macht unter anderem noch die folgenden Aussagen des Artikelschreibers:

"Ich habe auch in den Schriften ihres Begründers, Russell, soweit sie mir B. zugänglich machte, nichts Staatsgefährliches gefunden. ... Nach meiner Ansicht liegt die eigentliche Wurzel der Gehorsamsverweigerung nicht in der so oder so begründeten Stellung zur Religion, sondern im Überdruß am Kriege. ..."

Das in diesem Artikel genannte, den Bibelforschern zugehörige Fallbeispiel, leistete ab etwa 1915  Wehrdienst. Nach einem Urlaub im Juni 1917  erklärte er anschließend seine Verweigerung.

Man vergleiche auch: Veranschauungsbeispiele aus der WTG-Literatur

Die vorgenannte „Reformationsbewegung" im Naziregime 1936 auch verboten, beziffert Herrberger auf rund 1.200 zu dieser Zeit. Davon gerieten 21 in die Mühlen der Nazi-Militärgerichtsbarkeit, und neun von ihnen wurden tatsächlich hingerichtet. Er nennt auch die von F. L. A. Freytag gegründete Bibelforscher-Oppositionsbewegung („Menschenfreundliche Versammlung") und will wissen, dass fünf Fälle offener Wehrdienstverweigerung, aus diesem Umkreis bekannt sind.

Das „sonstige" Religionsgemeinschaften, namentlich die sogenannten Großkirchen, gemessen am Gesamtbestand eine mikroskopisch kaum wahrnehmbare Rolle bei dieser Thematik spielten. Auch das wusste man bereits im Vorfeld.

Die Bilanz in Sachen Zeugen Jehovas, fasst der Autor mit den Worten zusammen (S. 68):

„Über den Umfang der Verfolgung durch NS-Kriegsgerichte lässt sich Folgendes festhalten: 453 Personen (davon 81 Österreicher) ließen sich ermitteln, gegen die ein kriegsgerichtliches Verfahren eingeleitet wurde. Dabei entfallen 406 Verfahren auf das Reichskriegsgericht (RKG) und 63 Verfahren auf allgemeine Kriegsgerichte, wobei zu berücksichtigen ist, dass einige Personen vor zwei Kriegsgerichten standen. Das RKG verhängte dabei 287 Todesurteile über Angehörige der Zeugen Jehovas. Diese Todesurteile wurden in 233 Fällen vollstreckt. Allgemeine Kriegsgerichte verhängten 44 Todesurteile von denen 37 vollstreckt wurden. Von 38 Personen ist bekannt, dass sie im Zusammenhang mit einer kriegsgerichtlichen Verurteilung ihr Leben verloren. Österreichische Bürger standen in 74 Fällen vor dem RKG, das über sie in 49 Fällen das Todesurteil aussprach. Vollstreckt wurden diese Urteile an 38 Personen."

In einem „Die Zeugen Jehovas als Kriegsdienstverweigerer in der Literatur" überschriebenen Abschnitt, wird die Position des Autors, soweit sie über die reine Faktenmitteilung hinausgeht, deutlich. So etwa wenn er die einschlägige 1986 erschienene Studie von Hartmann kritisiert. An ihr bemängelt er insbesondere die von den Hartmann's mit vorgenommene Wertung. Etwa wenn sich bei Hartmann auch der von Michael Kater übernommene Satz wiederfindet: Man vergleiche auch: Michael H.Kater

„Der tiefere Grund für die Todfeindschaft zwischen Nationalsozialismus und Bibelforschertum lag in der strukturellen Ähnlichkeit beider Ideologien...." Gegen diese Aussage läuft nun (auch) Herrberger Sturm. Es liegt in der Konsequenz dieses, diesen Tatbestand nicht anerkennen w o l l e n , dass er auch glaubt, ähnliche für die Zeugen missliebige Aussagen als Wurzel, schon andernorts wahrzunehmen. Die „Prügel" beziehen dabei aber nur die Hartmanns. Das die lediglich Michael H. Kater rezitieren, ist Herrberger schon wieder entgangen. An der Stelle kommt dann auch prompt die zu erwartende „Breitseite" gegen das DDR-Uraniabuch von 1970, gekoppelt mit einschlägigen Internet-Hinweisen auf Auslassungen des Herrn H. Obwohl ansonsten für Herrberger, Internetquellen, keine sonderliche Rolle spielen, bzw. nur solche, die pro WTG-orientiert sind

Und damit das Zerrbild, dass in Zeugensicht natürlich keines ist, vollends aufrecht erhalten wird, findet man denn bei Herrberger auch den Satz:

„Auch das neuere Werk Gebhards 'Geschichte der Zeugen Jehovas' (1999) basiert, trotz neuer Quellenlage, auf diesen Fehldeutungen." Damit ist dann auch für Herrberger der „Fall Gebhard" „abgefrühstückt". Wer etwa eine Auseineinandersetzung im Detail, mit dem 14. Kapitel im Gebhard-Buch, überschrieben „Wehrdienstverweigerung" bei Herrberger sucht, sucht vergebens. Wie gehabt, ersetzen für Zeugen Jehovas, plakative Überschriften, inhaltliche Auseinandersetzungen.

Auch in der Streitfrage, inwieweit der Organisations-Gruppendruck eine mitbestimmende Rolle spielte, bezieht Herrberger die WTG-Lesart als verbindliches, nicht hinterfragbares Dogma, in seine Betrachtung mit ein. Das offenbart sich dann beispielsweise auch bei seiner Auseinandersetzung mit G., den er wie folgt belehrt (S. 147f.)

„Diese an manchen Stellen vertretene Vermutung, dass Zeugen Jehovas, wenn sie sich zum Wehrdienst bereit fanden, aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen worden seien, ist indes nicht richtig. Größtenteils wird diese Vermutung mit Aussagen in Zusammenhang gebracht, die in den im Untergrund kursierenden 'Mitteilungsblättern des W. T.' zu finden sind. So zitiert G. aus einer solchen Untergrundschrift vom Juli 1942, in der ein Brief eines Zeugen Jehovas abgedruckt ist, der sich nach einem kriegsgerichtlichen Todesurteil 'zum Kriegsdienst betören ließ', aber durch das 'grausame Morden an der Ostfront' zu der festen Überzeugung gelangt war, dass 'Kriegsdienst gegen Gottes Willen' sei. Die Verfasser des Mitteilungsblattes kommentieren dazu: 'Seine jetzige Stellungnahme ist der einzig mögliche Weg, ihn vor der Vernichtung zu bewahren."

Vorgenannten Sachverhalt meint nun Herrberger wie folgt interpretieren zu können:

„Der zitierte Fall unterstreicht einmal mehr, was zum Sinneswandel bei diesem Zeugen Jehovas führte. Es waren seine eigenen Erlebnisse als Soldat an der Ostfront, die ihn zur 'Umkehr' bewegten und offensichtlich nicht der Einfluss führender Personen der Glaubensgemeinschaft".

Und in einer dazugehörigen Fußnote weiß Oberlehrer Herrberger zu belehren, dass genannte „Mitteilungsblatt des W.T" sei ja unter Verbotsbedingungen nur „gering" verbreitet, und ihre Autoren die er als Engelhard und Cyranek benennt, hätten ja nur „persönliche Ratschläge und Erläuterungen" gegeben. So kann man Geschichte, auch im nachhinein zurechtbiegen. Engelhard und Cyranek (sonst für die WTG Aushängeschilder) seien eben „Radikalinski" gewesen, die sich aber nicht auf offizielle buchstabenmäßige Anweisungen aus Brooklyn stützten. Es liegt in der Natur einer solchen Argumentationslinie, die ansonsten als weiteres Aushängeschild bei den Zeugen Jehovas sehr beliebten Kusserows nicht in eine Detailbetrachtung einzubeziehen. Namentlich nicht die Mutter Kusserow, mit ihrem Votum dem Rechtsanwalt gegenüber. Denn auch die war ja in dieser Lesart, nur eine nicht autorisierte „Radikalinski". Siehe dazu auch: Der gestylte Kusserow

Vielleicht noch eine mehr persönliche Reminiszenz.

Auf Seite 214f. druckt Herrberger auch Dokumente zum Fall des Wehrdienstverweigerer Kerlekin ab. Zu den abgedruckten Dokumenten, adressiert an die Mutter selbigen, habe ich nichts weiter zu sagen. Wohl aber zu der Mutter und Schwester. Die habe ich noch als Kind in meiner Zeugenzeit persönlich kennengelernt. Ohne Detailkenntnis dessen, was man jetzt bei Herrberger nachlesen kann. Aber ein wesentlicher Sachverhalt ist mir von damals haften geblieben. Der aber wird bei Herrberger und generell bei der WTG nicht ausreichend reflektiert. Wie denn die zurückgebliebenen Überlebenden diese Trauma-Situation bewältigt haben. Um es im konkreten Fall zu beantworten. Mit einem Wort nur: Schlecht.

Echte „Hilfe" von der WTG-Organisation erhielten sie nicht. Das sie hochgradig traumatisiert und in Folge dessen, was mir schon als Kind auffiel, kaum noch als „normal" bezeichnet werden konnten. Darüber reflektieren die WTG-Apologeten nicht.

Für die sind nur vermeintliche Superhelden interessant. Der Fall der Überlebenden Kerlekins indes belegt. Nur selten gab es diese „Superhelden" die mit „Strahlemanngesicht" als wäre nie etwas gewesen, ihr schweres Schicksal meisterten.

Als weiteres Veranschaulichungsbeispiel kann man auch auf den von Hubert Roser in einem Zeitzeugen-Interview in Ludwigsburg näher vorgestellten Fall des 1942 hingerichteten Zeugen Jehovas und Wehrdienstverweigerer Ernst Wilhelm Zehender hinweisen.

Mit dieser Hinrichtung ist das Trauma dieser Familie keineswegs erschöpft. Mit dazu gehörend die Wegnahme der Kinder und deren Überführung in nationalsozialistische "Fürsorge"erziehung. Eine Tochter des Zehender, Inge Jakubowski, interviewte nun Roser. Dabei erfährt man dann solche Details wie, dass er in der "Fürsorge"famiilie selbst der Schulbesuch verweigert wurde. Als "Ausgleich" durfte sie dann (in der Kriegszeit) als noch minderjähriges Knd, harte Arbeit auf einem Bauernhof leisten.

Bild: Inge Jakubowski

Nach 1945 gestellte Wiedergutmachungsansprüche wurden von der Bundesrepublikanischen Justizmaschinerie damit beantwortet. Wehrdienstverweigerung im Naziregime, sei kein entschädigungspflichtiger Tatbestand. Selbst eine Anfangs gewährte Witwenrente wurde später für die Mutter in einem Hickhack, aus vorgenannten Gründen wieder auf einen Mindestsockelbetrag gekürzt. Lediglich für ihre Kinder bekam sie eine Waisenrente nachträglich zugesprochen, die aber sinnigerweise wenige Tage vor der Währungsreform ausgezahlt, damit noch 1 zu 10 entwertet wurde.

Wer nun solche oder ähnliche Details im Buch von Herrberger suchen sollte. Der sucht allerdings vergebens!

Auch Herrberger (S. 255) muss in seinem Resümee bezogen auf den zweiten Weltkrieg berichten:

"Einige leisteten zeitweise Wehrdienst, verweigerten dann aber den Waffengebrauch. In einigen Fällen geschah dies erst beim Fronteinsatz. Von den 453 nachgewiesenen Personen gaben rund 36 Prozent zeitweilig oder auf Dauer die Verweigerung des Kriegsdienstes und der Eidesleistung auf. Eine Verringerung der Leiden oder eine "Überlebensgarantie" war damit nicht verbunden, dies zeigen die Lebensläufe deutlich."

Stellvertretend für diese Aussage kann man auch den Fall des 1901 geborenen Heinrich Kurlbaum nennen, dem nach einigem Hin und Her in seiner Heimatstadt noch eine postume Straßenbenennung auf seinem Namen bewilligt wurde. Schon vor dem Reichskriegsgericht stehend, "knickte" er bezüglich seiner Verweigerung, (in dortiger Sicht) ein.

Kurlbaum ist im Alter von 25 Jahren den Bibelforschern beigetreten. Auch seine Eltern waren bereits Zeugen Jehovas. Trotz dieser familiären Vorprägung ist der Sohn des Heinrich Kurlbaum dann im Jahre 1943 in Russland gefallen; also auch er absolvierte den Wehrdienst. Nach der   Einberufung von Kulbaum  (senior) zum Bau Pionier Bataillon 6 in Minden im März 1943 wurde er zunächst im Mindener Militärgefängnis festgehalten worden, bevor er wegen seiner Weigerung den Fahneneid abzulegen, vor das Reichskriegsgericht in Berlin kam. Nachdem ihm in Berlin versprochen worden war, dass er als Brückenpionier nicht zur Waffe greifen müsste, hatte Kurlbaum den Eid abgelegt und den Wehrdienst angetreten, was ihn zunächst vor der drohenden Todesstrafe bewahrte.Vor den Richtern hatte Heinrich Kurlbaum eingewilligt, sich zum Brückenbaupionier ausbilden zu lassen. Die Ausbildung erfolgte beim Mindener Brückenbau-Pionierbataillon 2, das in der Simeonskaserne untergebracht war. Nach Beendigung seiner Ausbildung  wurde er zur 16. Panzer-Grenadier-Division nach Russland versetzt. Während der Bahnfahrt an die Ostfront hatte er als Pionier kein Gewehr erhalten. Als schließlich seine Kompanie Mitte Februar 1944 bei Brückenbauarbeiten eingesetzt wurde, unterließ er es entgegen der Weisung, sich eine Waffe zu beschaffen. So geriet er zusammen mit anderen Wehrmachtsangehörigen in ein Gefecht, ohne dass er sich an der Gegenwehr beteiligte.

"Schon wegen der propagandistischen Wirkung seines Verhaltens" war für seine Militärrichter die Todesstrafe geboten, wie die Archivarin am Bielefelder Stadtarchiv, Monika Minninger rekapituliert. Immerhin ist er noch mit den Resten der 16. Division noch nach Frankreich verbracht worden.  Erst dort wurde er am 15. Mai 1944 erschossen

Bild: Heinrich Kurlbaum

Oder, da in den "Standhaft"-Veranstaltungen besonders auch das Schicksal des Horst Schmidt herausgestellt wurde, sei auch der in gewisser Beziehung zu ihm stehende Gerhard Liebold genannt. Zusammen mit Schmidt und noch einem dritten (Werner Gaßner) unter falschem Namen illegales Quartier in Berlin beziehend, wurde in einer Razzia die Quartiergeber und ihre Schützlinge Opfer der Gestapo. Schmidt damals noch, diesem Schicksal bloß durch den Umstand entgehend, sich gerade auf einer "Dienstreise" für die WTG-Interessen zu befinden.

Liebold indes war bereits Wehrmachtangehöriger. Und dies trotz des Umstandes, dass sein Vater bereits vor ihm am 4. 4. 1941 Militärgerichtlich enthauptet wurde. Liebold Junior indes ereilte erst rund zwei Jahre später ein ähnliches Schicksal. Mittels falscher Papiere hatte er sich von Frankreich bis nach Berlin durchgeschlagen.

Es gab auch Fälle (auch in den "Standhaft"-Veranstaltungen präsentiert); wo gleichfalls Kinder aus Zeugen Jehovas-Familien Wehrdienst leisteten und überlebten; sich in nicht seltenen Fällen, erst nach 1945 als Zeuge Jehovas taufen ließen. Gleichwohl ist ihr biographischer Hintergrund, einer eindeutigen Zeugen Jehovas-Familie zugehörig (inklusive KZ-Inhaftierung von Elternteilen) eindeutig. Ein solcher Fall wäre beispielsweise der Fall des im April 2001 in Bitburg vorgestellten, späteren WTG-Funktionärs Hermann Reuter, der mit 16 Jahren, nach dem Ende seiner Lehrzeit in die Wehrmacht eintrat. Gleiches auch zutreffend für seinen leiblichen Bruder Georg Reuter. Beide Reuter's verschlug es nach 1945 dann perspektivisch noch in die Wiesbadener Zeugen Jehovas-Zentrale. Dort ihre "ersten Sporen" im Versand bzw. der Druckerei verdienend. Georg Reuter lernte dort seine nachmalige Frau, Magdelena Kusserow kennen. Unter der durchaus bedeutsamen Überschrift "Vom Soldaten in Hitlers Wehrmacht zum Prediger in Spanien", widmete "Erwachet!" vom 8. 9. 1990, diesem Georg Reuter einmal einen eigenen Artikel.

Oder auch zu nennen: (der auch noch Opfer der Ostdeutschen Justiz werdende) 1925 geborene Günter Rosenbaum, der sich 1941 freiwillig zur Armee (Marine) meldete. Unbeschadet des Umstandes, dass sein Vater bereits 1940 im KZ ermordet wurde

Bild: Günter Rosenbaum

Zu nennen wäre da vielleicht auch der Fall Addi Klohe. Zusammen mit seinem Vater, Georg Klohe, hatten beide in der Nazizeit eine schon spektakulär zu nennende Produktion von Schallplatten mit WTG-Texten aufgezogen, in Henningsdorf bei Berlin. Während Klohe Senior die Schallplatten besprach, leistete sein damals 12jähriger Sohn technische Assistenzdienste dabei.

Klohe Senior geriet dann mit in die Fänge von nazistischen Zeugen Jehovas-Verhatungsaktionen und sollte seine Freiheit erst nach 1945 wiedererlangen. Die Frau des Klohe (selbst keine Zeugin Jehovas) ließ sich aber während seiner KZ-Inhaftierungszeit von ihm scheiden. Diese Rahmenbedingungen führten wohl dazu, dass Klohe Junior, als die Frage des Wehrdienstes für ihn akut wurde, selbigen absolvierte; später in sowjetische Kriegsgefangenschaft geriet. Über seinen "Status" nach 1945 erfährt man indes von WTG-Seite nichts; während Klohe Senior wieder für selbige hauptamtlich tätig wurde.

Wer indes erwarten sollte. Das wäre doch auch so ein Fall, den man im Herrberger-Buch vielleicht etwas näher vorgestellt bekommt, der hat nur eines zu registrieren (was eigentlich im voraus klar war). Eine einzige Fehlanzeige.

Was die Wehrdienst-Verweigerer unter den Zeugen Jehovas im Naziregime anbelangt, so gab es bezüglich ihres tatsächlichen Verhaltens durchaus gravierende Unterschiede. Stellvertretend sei auf den Fall des Matrosen Wilhelm Meyer hingewiesen. Über seinen Fall wurde vom Reichssicherheitshauptamt via Führer des SD-Abschnittes Lüneburg, ein Bericht angefordert, welcher erhalten blieb, der durchaus die unterschiedlichen Verhaltensweisen in der Frage verdeutlicht. Obwohl Meyer dem Gestellungsbefehl nachkam, und nur wegen seiner „Zeugnistätigkeit" aufflog, ist auch in seinem Fall das Ergebnis zu registrieren, wie es in den Akten lapidar heißt, dass er am 19. 4. 40 um 5.55 in Berlin-Plötzensee hingerichtet wurde.

Jedenfalls ist das weitere Resultat zu verzeichnen, dass der Fall Meyer im Buche von Herrberger zwar als Name mit auftaucht. Jedoch ohne weitere Details zu ihm zu nennen.

Im Buchanhang gibt es dann noch eine alphabetische Auflistung aller jener Namen, die in Sachen Wehrdienstverweigerung als Zeugen Jehovas hingerichtet wurden. Verwundert registriert man, dass der Name August Dickmann, was ja fast jedes Kind von den Zeugen Jehovas weiß, darin nicht vorkommt. Und dies trotz des Umstandes, dass der Fall Dickmann, schon zeitgenössisch in der internationalen Presse Erwähnung fand. Ähnliches gilt wohl auch für den Fall Jonathan Stark, der in dieser Liste ebenfalls nicht vorkommt. Ich meine zudem im Vergleich zu meiner aus SD-Akten entnommenen Auflistung in meinem Buch (S. 333, 334) vereinzelte weitere von mir genannte Namen, bei Herrberger nicht gefunden zu haben. Aber unstreitig ist, dass Herrberger erheblich mehr Namen nennt.

Zu fragen wäre auch noch. Wie hält man es mit jenen Todeskandidaten, die bedingt durch gewisse Umstände, doch noch das Naziregime überlebten? Ich nenne da nur stellvertretend die Namen Horst Schmidt oder Hans Ullrich oder Franz Fritzsche. Diese Fragen lässt auch Herrberger unbeantwortet.

Fragwürdig erscheint auch insbesondere der Register-Anhang zum Buch. Es gibt zwar Personen- und Ortsverzeichnisse. Die Frage bleibt aber offen, welchen „Nutzen" sie denn haben, denn nicht ein einziger Name der da aufgeführt, wird auch Seitenmäßig nachgewiesen. Es bleibt also dem Leser überlassen, ob er denn dieses Sisyphusarbeit für sich persönlich noch leisten will.

Da wird man dann doch zu sehr an dem Witz vom Autoverkäufer erinnert, der mitzuteilen weiß. Gegen Aufpreis sei das Auto sogar mit Lenkrad lieferbar!

Exkurs Stuhlhofer

Auch Franz Stuhlhofer geht in seinem Buch "Charles T. Russell und die Zeugen Jehovas. Der unbelehrbare Prophet", auf die Thematik Wehrdienst im Ersten Weltkrieg mit ein (S. 184f.)

In der Substanz kommt zu Stuhlhofer zu ähnlichen Resultaten. Zum Beispiel schrieb er:

Die Tendenz Russells geht also in folgende Richtung: nicht hindrängen zum Wehrdienst, aber bereit sein zum Gehorsam, wobei eine Versetzung zur Sanität anzustreben ist.

Diese Tendenz unterscheidet sich wesentlich vom heutigen Neutralitätsverständnis der ZJ, wonach bereits die Übernahme eines Wehrersatzdienstes ein schweres Vergehen ist. Der heutige ZJ soll sich in keiner Form beteiligen. (Stand bis 1996. Stuhlhofers Buch erschien 1990).

Es genügt nicht, den Dienst mit der Waffe zu vermeiden. (Ein ZJ mit Russells Einstellung würde daher in heutigen ZJ-Versammlungen nicht geduldet werden.)

Als Beweis dafür, daß eine Teilnahme am Krieg zur Zeit Russells tatsächlich als unproblematisch angesehen wurde, verweise ich auf die deutschen WT-Ausgaben jener Zeit. Diese hatten regelmäßig einen Abschnitt »Briefliches von unserer Brüderschaft im Felde.« Mit dem »Feld« war hier aber nicht der Verkündiger-Felddienst gemeint, sondern das Schlachtfeld. In diesem Abschnitt wurden Briefe von ZJ, die als Soldaten an der Front waren, abgedruckt. Diese Briefe geben einen anschaulichen Einblick in die damalige Einstellung:

Ein ZJ verteilte französische Ausgaben des 'Bibelforscher'. »Zuerst waren die Leute sehr erstaunt, daß ein preußischer Soldat ihnen die Blätter darreichte.« (WT 1915 S. 110) Ein anderer lag verwundet in Charlottenburg bei Berlin: »Ich schrieb Euch schon vor einiger Zeit, wie ich die Liebe und Gnade meines himmlischen Vaters erfahren durfte, als ich mich in den vordersten Reihen befand. Wieviel darf ich jetzt seine Gnade rühmen, wo ich schon bald 4 Monate seit meiner Verwundung im Lazarett bin.« (S. 111) Ein anderer schrieb »aus dem Felde« an die »geliebten Geschwister im Bibelhause«: »Schon die Tatsache, nach fast 10monatiger Kriegszeit noch gesund und wohlbehalten zu sein, berechtigt zu großem Danke ... Durch das Teilnehmen an diesem schrecklichen Kriege, welchen wir uns wohl etwas anders dachten ...« (S. 111) Ein anderer: »Durch die Gnade unseres lieben himmlischen Vaters gelangte ich gestern Abend im Schützengraben in den Besitz Eures lieben Briefes. Ich danke Euch recht herzlich dafür. Auch heißen Dank für die Juni-Nummer des Wachtturm, den ich ja immer bei Monatsschluß mit Heißhunger erwarte. Dem lieben himmlischen Vater hat es Wohlgefallen, einige seiner Kinder mit unter das Getöse der Kriegswirren zu stellen, was ich auch von mir sagen muß. Ich bin dem himmlischen Vater aber dankbar, daß er meine Wege so geleitet hat. ... An dem lieben Pfingstfeste wollte der Herr, daß ich die Stunden im Schützengraben zubrächte..... daß ich mich ganz dem Herrn hingegeben hatte. ... Stets will ich mir zurufen: 'Du darfst dein Kreuz nicht schleppen lassen, du mußt es tragen und zwar mit Geduld!'« (S.111)

Umgekehrt schrieben auch leitende Männer »an die Brüder im Felde«: »Die vielen Briefe, die ich von Euch gelesen, bezeugten mir so recht, wie der Herr sich herrlich erweisen kann an den Herzen derer, die sich ihm weihen.... Da ich nun selber seit Ostern hier bei den Pionieren bin ...« (S.111f)

Der Befund ist recht eindeutig: Viele ZJ leisteten Wehrdienst an der Front (daneben waren vermutlich auch viele ZJ als Sanitäter tätig — was heutige ZJ ja gleichfalls ablehnen würden). Dieser Wehrdienst wurde auch von der Leitung nicht negativ gesehen, und an der vollen Hingabe (an Gott) dieser Wehrdiener zweifelte niemand.

Nebenbei bemerkt: Der Nachfolger Russells als WTG-Präsident, Joseph F. Rutherford, war gerade in Europa, als der Krieg ausbrach: »hielt Rutherford einige Tage vor Ausbruch des ersten Weltkrieges in Deutschland biblische Vorträge. Er war auf einem Schiff von Hamburg nach England unterwegs, als Großbritannien Deutschland den Krieg erklärte; somit war Rutherford ein Augenzeuge der Unruhen, die in jenem Jahre ausbrachen. Er kehrte nicht sogleich nach den Vereinigten Staaten zurück, sondern blieb bis September des Jahres 1914 in England, um den Dingen näher zu sein und zu sehen, was am Ende der Zeiten der Nationen geschehen würde.«

Unter Rutherford vollzogen die ZJ ja später eine Änderung in der Wehrdienstfrage. Hätte die WTG diese Änderung damals schon vollzogen gehabt, so hätte doch wohl Rutherford die ZJ in Europa (auch in Deutschland) davon informiert.

Soweit also der Befund: die ZJ nahmen — in Übereinstimmung mit der WTG-Weisung — am I.Weltkrieg teil

Exkurs: "Goldenenes Zeitalter" (Schweizer Ausgabe) 15. 4. 1926

Im Rahmen der Rubrik Fragenbeantwortung, geht das Schweizer „Goldene Zeitalter" in seiner Ausgabe vom 15. 4. 1926 einer diffizilen Frage nach. Der Frage des Kriegsdienstes.

Auffällig und durchaus hervorhebenswert auch der Umstand, dass in der Magdeburger Ausgabe des GZ diese Ausführungen nicht nachweisbar sind. Die deutsche Ausgabe hielt es also lieber mit dem Grundsatz des Schweigens zu diesem Thema, was dann ja auch ein bezeichnendes Eingeständnis ist!

Auch die genannte Schweizer Ausgabe übt sich in Weitschweifigkeit, im zerreden des Themas. Wer etwa auf der Suche nach einer Antwort getreu dem Motto sein sollte: „Eure Rede sei ja, ja und nein, nein", der wird die in diesem Artikel jedenfalls nicht vorfinden. Man muss schon genauer hinsehen. Was sagt nun das GZ, was sagt es nicht; und das was es sagt: Wie sagt es das?

Die gestellte Frage lautet dann:

„In l. Petrus 2; 13 ff. ermahnt der Apostel die Christen der Zerstreuung: ,,Seid Untertan aller menschlichen Ordnung um des Herrn willen." Was hat heute der Christ zu tun, wenn ihn die menschliche Ordnung, in die er hineingestellt ist, in den Krieg schickt?"

Und weiter fügt der Fragesteller noch an:

„Wenn auch für den Bibelforscher, der weiß, daß 1914 die Zeit der Nationen und damit die Zeit der Zulassung irdischer Herrscherrechte zu Ende ging, die Ermahnung des Apostels nicht mehr gilt, wie soll sich doch derjenige, der nicht auf dem Standpunkt der Bibelforscher steht, diesem schrecklichen Dilemma gegenüber verhalten?"

In seiner weitschweifigen Antwort darauf, zieht das GZ sich dann auf die Linie zurück:

„Die Gebote und Vorschritten Gottes, so mannigfaltig sie sind, bilden doch alle zusammen nur ein Wort Gottes, sind alle ein und demselben göttlichen Prinzip entsprungen. Jesus sagt uns, daß an den zwei Geboten; Liebe Gott und liebe deinen Nächsten - die einander wiederum gegenseitig bedingen -"

Und weiter heißt es dann in den GZ-Ausführungen:

„Denn wenn die Staatsformen dieser Welt auch keine vollkommene Schöpfungen, sondern bloße Afterbilder des Königreiches Gottes sind, so stellen sie doch verhältnismäßig gute Formen der Organisation der menschlichen Gesellschaft dar, und sind auf alle Fälle wilden anarchistischen Zuständen bei weitem vorzuziehen.

Und wenn Christen auch ihr Bürgertum in den Himmeln haben (Philipper 3 : 20), so verbietet ihnen doch die Rücksicht auf ihre Mitmenschen, diese verhältnismäßig günstigen Ordnungen zu erschüttern, indem sie ein Beispiel des Ungehorsams und der Widersetzlichkeit gegenüber den bestehenden, von Gott zugelassenen Gewalten geben. Selbst der Herr hat jeden unnötigen Anstoß in dieser Hinsicht vermieden (vergl. Matthäus 17 ; 24-27), obwohl er ja nicht kam, Frieden zu bringen, sondern Entzweiung.

Christen sollen wissen, daß es nicht ihre Sache ist, sondern die des Herrn, neue und bessere Zustände für die Menschen herbeizuführen, und daß er es zur bestimmten Zeit (Psalm 102:13) unfehlbar hinausführen wird."

Nochmals wiederholt das Detail aus dieser GZ-Antwort:

„So verbietet ihnen doch die Rücksicht auf ihre Mitmenschen, diese verhältnismäßig günstigen Ordnungen zu erschüttern."

Das ist doch des Pudels Kern! Es ist doch kein Staat in Vergangenheit und Gegenwart bekannt, der im Ernstfall, aktive Wehrdienstverweigerung nicht als „Erschütterung" bewerten würde. Genau die aber schließt das GZ in seiner damaligen Antwort aus!

Folgerichtig kann man aus dieser GZ-Antwort keine Empfehlung zur Wehrdienstverweigerung herauslesen. Auch das damalige GZ stellte sich auf den Standpunkt. Treten solche Nötigungs-Situationen ein, muss ihnen wohl oder übel Folge geleistet werden. In Übereinstimmung mit Russell orientiert man lediglich darauf, dann als Sanitätssoldat oder ähnliches verwendet zu werden.

Als Praxis-Empfehlung kann man dann in diesem GZ-Artikel lesen:

„Wenn ein Christ daher dem Befehl zu militärischen Übungen Gehorsam leistet oder dem Aufgebot zum Kriegsdienst folgt, so sollte er seine Vorgesetzten beharrlich darauf aufmerksam machen, daß er ein ganz nutzloser Soldat sei, indem er niemals von den Waffen Gebrauch machen oder dem ,,Feind" irgendwelchen Schaden zufügen werde. Die Vorgesetzten werden bald einsehen, daß es am besten sei, dem Menschen eine Funktion als Sanitätssoldat zuzuweisen, oder was sich etwa mit seinem Gewissen verträgt. Gegen eine solche Verwendung ist nicht viel einzuwenden."

Und weiter wurden die GZ-Leser belehrt:

„Wir sind ja nicht der Ansicht, dass es unsere Sache sei, den Krieg abzuschaffen oder aktiv zu bekämpfen, welches der Herr sich selbst vorgesetzt hat bei seinem Kommen (Sacharja 9 ; 10; Micha 4:3), indem wir wohl wissen, daß selbst, wenn es gelänge, den Krieg zu beseitigen, den Menschen noch wenig geholfen wäre ohne das Königreich Christi."

Und etwaige Einwände gegen diese „flotte Position" bügelt das GZ dann mit den abschließenden Worten nieder:

„Auch der Einwand, daß durch die Annahme eines Sanitätsdienstes andere frei würden für den Liniendienst, ist nicht stichhaltig, indem ja auch dieser andere nicht gezwungen werden kann, von den Mordwaffen Gebrauch zu machen, wenn er nicht will."

Exkurs: Konsequente Wehrdienstverweigerer erst seit 1929

Wie ausgeführt und belegt, war in der Bewährungsprobe des ersten Weltkrieges, zumindest in dessen ersten Jahren, Wehrdienstverweigerung für die Bibelforscher in Europa, kein Thema. Der Umschwung in dieser Frage setzte erst ein in Kombination der beiden Umstände:

Veröffentlichung von Band VII der „Schriftstudien", mit den in ihnen enthaltenen Kriegsdienstgegnerischen Passagen, und dem direkten Kriegseintritt der USA in den ersten Weltkrieg (April 1917).

Es ist auffällig, dass in keinem der vielen nachfolgenden Rutherford-Bücher und Broschüren, dieses Thema je relevant thematisiert wurde. Auch der „Wachtturm" hüllte sich zum Thema in Schweigen bis in das Jahr 1929 hinein. Da erst wurde es auch für den „Wachtturm" zum „Thema"; und zwar erstmals in dessen Ausgabe vom 15. 5. 1929 in einer eher beiläufigen Anmerkung. Dort liest man (S. 150f. )

„Der wahre Christ gehorcht dem Gesetze Gottes. Das ist des Christen Glaubensbekenntnis. Aus diesem Grunde weigern sich die dem Herrn treu ergebenen Bibelforscher Militärdienst zu verrichten, denn sie sind wahre Nachfolger Christi und müssen dem Gesetze Gottes gehorchen."

Erneut „Thema" wurde es in der über zwei „Wachtturm"-Ausgaben sich erstreckenden Neuformation der Obrigkeitslehre. Das waren Hauptstudienartikel, die über insgesamt vier Wochen „einstudiert" wurden. Dort begegnet man solchen Aussagen erneut.

Diese „Obrigkeits"-Studienartikel brachten insgesamt eine massive Verschärfung der Bibelforscher-Dogmatik, wofür beispielsweise auch die nachfolgende Polemik steht, welche der „Wachtturm" in seiner Ausgabe vom 1. 10. 1928 abdruckte. Dort liest man (S. 291f.):

„Einige, die sich geweiht haben, den Willen Gottes zu tun, haben eine irrige Ansicht über die Pflicht des wahren Nachfolgers Christi. Sie sagen: Wenn wir Gesandte Christi sind, wie können wir dann in der Welt, in der wir leben so feindlich gesinnt sein? Ist es recht, wenn ein Gesandter dem Lande worin er wohnt, feindlich gegenübersteht? Zur Stütze ihrer Stellungnahme bringen sie dann vor, dass ein Gesandter zu einer Nation gesandt wird, die im Frieden ist mit der Nation, die ihn sendet. Entstände ein gespanntes Verhältnis zwischen solchen Ländern, dann würde der Gesandte abrufen.

Solche, die dieses Argument vorbringen, folgern daraus, dass der Gesandte Christi zu allen Zeiten so handeln müsse, das er auf möglichst geringen Widerstand stoße, dass er Milde sprechen und seine Worte so wählen müsse, dass er sich keiner, der anderer Ansicht ist, irgendwie beleidigt fühlen könne. Sie behaupten, dass es verkehrt sei, irgend etwas zu sagen, dass die Geistlichen oder das Großgeschäft oder die politischen Weltherrscher beleidigen könnte. Sie kämpfen für die Idee, daß ein Christ durch sein Benehmen so geringen Anstoß erregen sollte, dass dadurch alle wünschen, seinem Beispiel zu folgen und seine Religion anzunehmen, und dass er die Menschen dadurch zur Versöhnung mit Gott führe."

Genau dieser Geisteshaltung hatte Rutherford nun endgültig den Garaus gemacht. Und das Vehikel dazu war unfraglich die Umfunktionierung der konventionellen christlichen Obrigkeitslehre in den „Wachtturm"-Ausgaben vom 1. 7. und 15. 7. 1929.

Als Beispiel wird die Prohibitions-Gesetzgebung der USA zu damaliger Zeit (Alkoholverbot) herangezogen und ausgeführt:

„In Deutschland, England, Kanada und anderen Ländern, die auch christliche Länder zu sein behaupten, ist es nicht ungesetzmäßig berauschende Getränke zu besitzen oder zu versenden. Hat Gott diesen verschiedenen Nationen verschiedenartige Gewalt oder Vollmacht gegeben?"

Da man verneint, Gott hätte verschiedenen Ländern unterschiedliche Gesetze gegeben, meint man schon mal einen Hebel zu haben, um das traditionelle Verständnis von solchen Bibelstellen wie Römer 13:1 beiseite legen zu können. Und das nächste Argument in dieser Argumentationskette ist dann die Wehrdienstfrage.

Dazu führt der „Wachtturm dann aus:

„In den Vereinigten Staaten kann in Friedenszeiten kein Bürger gesetzlich einberufen und zum Militärdienst herangezogen werden. In Italien und anderen sogenannten christlichen Ländern sind alle Bürger selbst in Friedenszeiten dem Militärdienst unterworfen, im Weigerungsfalle würden die Betroffenen schwer bestraft werden. Welche Nation macht nun ihre Gesetze in Übereinstimmung mit dem Gesetze Gottes, da wir doch sehen dass ihre Gesetze verschieden sind?

In den Vereinigten Staaten gilt für Kriegszeiten ein Gesetz, dass Personen zwischen bestimmten Altersgrenzen zwingt, in den Militärdienst einzutreten. Ist nun das Gesetz Gottes zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Ländern verschieden? Die Schrift antwortet: Gott verändert sich nicht."

Und da man sich so positioniert hat, meint man weiter zum Thema auch ausführen zu können:

„Was ist demnach die richtige Stellung der gesalbten Söhne Gottes hinsichtlich der Teilnahme am Kriege, wo die Absicht vorliegt, Menschen zu töten? Das dreizehnte Kapitel des Römerbriefes und die Wortes Apostel Petrus (1. Petrus 2:13,17) sind häufig gebraucht worden, um zu beweisen dass Christen unter dem Zwang ständen, an den Krieg und Verderben bringenden Schlachten der Kriege teilzunehmen, weil die Gesetze des Landes es bestimmen. Eine solche Auslegung ist ganz verkehrt. Diese Schriftstellen nehmen nicht Bezug auf die Gesetze der Nationen, wie die vorhergehende Beweisführung gezeigt hat, sie beziehen sich vielmehr auf die Regierung, Ordnung und Disziplin in der Organisation des Herrn. Die Anwendung dieser Schriftstellen auf irdische Regierungen ist, soweit Christen in Frage kommen, irreleitend und falsch gewesen. Das für sein Volk bestimmte Wort Gottes ist klar und deutlich, in dem Gott seinem Volk sagt: „Du sollst nicht töten." Der Christ der im Kriege tötet, bricht nicht nur das von Gott gegebene Gebot, das wir gerade angeführt haben, sondern auch den ewigen Bund Gottes, und wird deswegen nicht gebilligt und von einem Anteil am Reiche Gottes ausgeschlossen werden."

Das ist dann in der Tat die erste eindeutige Aussage zum Thema Kriegsdienst in der WT-Literatur. Vor dem WT-Jahrgang 1929 gab es Aussagen in dieser Deutlichkeit nie.

Aber auch das sagt der „Wachtturm" im Anschluss daran noch:

„Es ist nicht die Aufgabe der Bibelforscher als Christen, den Nationen und Völker der Erde zu sagen, dass sie nicht am Kriege teilnehmen sollen. Das ist nicht ihre Angelegenheit. Es würde verkehrt sein, wenn sie versuchten, die Nationen daran zu hindern, in den Krieg zu ziehen oder Mannschaften für diesen Zweck zu rekrutieren. Ein Christ hat kein Recht sich irgendwie einzumischen, wenn sich eine Nation ans Werk macht, eine Armee auszuheben und einzuexerzieren. Das ist eine Angelegenheit, die von der Nation selbst entschieden werden muss."

Also einer etwaigen eindeutig politisch-pazifistischen Ausrichtung wird widersprochen. Friedenstifter will man nicht sein. Mögen andere sich die Köpfe ruhig einschlagen. Dem WT interessiert einzig und allein die persönliche Mitbeteiligung in solchen Situationen.

In Anbetracht der Tatsache, dass wie der WT selbst ausführt, die USA in Friedenszeiten keine Wehrpflicht hätten, dass man pazifistisch-politisches Handeln „links liegen lässt", wirkt es nicht unbedingt sonderlich überzeugend, wenn sich im Obrigkeitsartikel das wörtliche Verdikt vorfindet:

„Wenn ihm von der Herrschergewalten der Nation befohlen wird, in den Krieg zu ziehen und zu töten, dann muss er sich weigern in den Krieg zu ziehen, um so dem Gebote Gottes treu zu sein. Eine solche Weigerung wird dem Christen aller Wahrscheinlichkeit nach den Zorn der Regierung zuziehen, die ihm gebietet, in den Krieg zu ziehen. Der Christ sollte sich aber lieber den Zorn einer irdischen Regierung aussetzen als den Grimm Gottes durch Ungehorsam gegen sein Gesetz auf sich zu ziehen."

Nachdem Rutherford seine Obrigkeits-Doktrin durchgedrückt hatte, kam sein Organ „Der Wachtturm", etwa in der Ausgabe vom 15. 1. 1936 nochmals auf die Konflikte im ersten Weltkrieg zu sprechen. Da konnte man beispielsweise die folgenden Sätze lesen (S. 27f.)

"Selbst der Wachtturm" erklärte, als er die Tatsache veröffentlichte, dass Gottes Gesetz höher ist als die Gesetze irdischer Regierungen:

„Wo die von Menschen aufgestellten Gesetze den Gesetzen Gottes widersprechen, da muss sich ein jeder an seinem eigenen Gewissen leiten lassen, ob er vom Gesetze von Menschen oder vom Gesetze Jehovas sich beherrschen lassen will (The Watchtower, Jahrgang 1917, S. 150).

„Der Wachtturm" gab hier keine klare und anzuwendende Richtschnur, der die gänzlich Gottgeweihten hätten folgen können. Die obige Erklärung überließ es dem Gewissen eines jeden einzelnen zu entscheiden, was er tun wolle. Das war wenigstens stillschweigend eine Zustimmung, dass es nicht unrichtig wäre, den weltlichen Mächten zu gehorchen."

Verklärt kommen die Spannungen, die dabei zutage traten, auch in dem Fortsetzungsartikel zum Ausdruck, wenn man etwa im „Wachtturm" vom 1. 2. 1936 (S. 37f.) lesen kann:

„Einer der unter dem seinerzeitigen Spionagegesetz von der Anklagejury der Vereinigten Staaten Angeklagten, wurde niemals vor Gericht gebracht, weil er dem Feinde einen nützlichen Dienst gegen seine Brüder geleistet hatte."

Nachdem die Rutherford-Administration in den USA in Haft genommen war, bestand ihr anfängliches Bestreben darin, gegen Stellung von Kaution, einstweilen wieder auf freiem Fuß gesetzt zu werden. Genau dieses Anliegen aber scheiterte in der politisch aufgeheizten Situation (auch in den USA) während des ersten Weltkrieges (zumindest anfänglich). In diesem Kontext ist auch die nachfolgende Angabe im „Wachtturm" vom 1. 2. 1936 beachtlich. Wenn auch der Name des dort in Rede Stehenden nicht ausgeführt wurde, so ist besonders auch der Aspekt beachtlich, dass seitens der WTG dieses Detail ihrer Frühgeschichte, in ihrer Literatur nie mehr angeführt wurde. Damals jedenfalls konnte man lesen, dass auch diesem Mann angeboten wurde:

„für ihn Bürgschaft zu leisten und ihn, genau wie für die anderen Verhafteten Rechtsanwälte zu seiner Verteidigung beizustellen und ein besonderer Bote wurde mit dieses Anerbieten zu ihm gesandt. Das wurde getan, weil sie einst Brüder im Herrn gewesen waren. Das Anerbieten wurde aber schroff zurückgewiesen, dieser Häftling hatte dann nur eine unbedeutende Kaution zu stellen und wurde hernach niemals vor Gericht gestellt auch wurde gesehen, wie er und seine Komplizen ... sich mit den Regierungsvertretern besprachen, während die Anklageverhandlungen ... im Gange waren.

Die Verhaftung der Rutherford-Adminstration erfolgte am 7. 5. 1918. Dennoch konnte das Bibelforscher-Organ, der „Wachtturm", auch in dieser Zeit weiter erscheinen.

Just den 30. Mai 1918, hatte der damalige USA-Präsident zu einem „Tag des Gebetes und Flehens" angesetzt. Jene, welche - nun zeitweilig - in der WTG-Organisation das sagen hatten, nahmen sofort begierig diesen hingeworfenen Ball auf. Laut deutschem „Wachtturm" vom 1. 2. 1936 (S. 38f.), wurde,

„in der gleichen Ausgabe, die den Bericht über jene Verhaftung brachte, wurde auch erklärt, dass der Präsident der Vereinigten Staaten eine Proklamation herausgegeben habe, worin der 30. Mai 1918 als „ein Tag des Gebetes und Flehens" angesetzt worden sei. Jene Gebetsversammlung sollte natürlich zugunsten eines erfolgreichen Abschlusses des Krieges, worin das Land eingetreten war, abgehalten werden. Sich über jene Proklamation äußernd schrieb der „Wachtturm" (englische Ausgabe) vom 1. Juni 1918 von Amerika und dieser Gebetsversammlung:

„Dieses ist das Land, das von Gott mit Flügeln beschattet wird, nämlich beschattet durch die Fürsorge und Obhut des Gottes Wortes. Und sie (Gottes Volk) werden von allen Leuten am breitwilligsten sein, eine Gelegenheit zu ergreifen, sich zu einem weiteren Dienst des Gebets und Flehen zu versammeln. ... Möge Gott Lob und dank dargebracht werden für den glorreichen Ausgang des Krieges, für die Sprengung der Autokratie für die Freiheit der Gefangenen (Jes. 61.1) und für die Einrichtung der Welt zu einem sichern Platze und für das gewöhnliche Volk."

Man kann angesichts solcher Einlassungen durchaus rekapitulieren. Es waren Personen, welche die WTG-Politik formten. Das Rutherford auf der Kriegsdienstgegnerischen Seite stand, ist bekannt. Bekannt ist aber auch, dass er sich letztendlich erst in harten Machtkämpfen durchsetzen und dieser Organisation seinen „Stempel" aufzudrücken vermochte. Als gewiefter Advokat saß er zwar zu allen Zeiten auf einer entscheidenden Schlüsselstelle. Indes auch das muss gesagt sein. Eine Gewähr fürs eigene politische Überleben, war damit durchaus noch nicht gegeben. Hätte es andere gegeben - die ihm ebenbürtig - wäre es nicht in jedem Falle schon im voraus „ausgemachte" Sache gewesen, wer den Machtkampf gewinnt. Der Sieger hätte in solch einem Falle dieser Organisation auch „seinen" Stempel aufdrücken können, der durchaus nicht mit den Intentionen eines Rutherford „identisch" zu sein brauchte. Auch in besonders wohl nicht, in staatspolitischen Fragen, wozu eben auch der Komplex der Wehrdienstproblematik gehört.

Man vergleiche dazu mal den Titel einer von der deutschen WTG schon Ende 1915 herausgebrachten, quasi die Funktion einer inoffiziellen "Tornisterschrift" zur "moralischen Aufrüstung" der im "Felde" (Krieg) befindlichen wahrnehmend. Im "Wachtturm" 1916 (S. 47) bedankt sich z. B. ein "P. Sauerwein, z. Zt. im Heeresdienst" ausdrücklich dafür..

Am Rande notiert:

Eine Auseinandersetzung mit der Schweizer Wehrdiensterklärung aus dem Jahre 1943, gibt es bei Herrberger gleichfalls nicht.

Auffallend auch, dass man in Schweizer WTG-Kreisen sich ein größeres Maß an „Liberalität" bei den diffizilen Wehrdienst betreffenden Fragen zubilligte, als etwa in anderen Staaten.

Ein Beispiel dafür kann man auch in einer „Fragenbeantwortung" im „Goldenen Zeitalter" vom 1. 7. 1935 begegnen.

Man muss sich dort mit dem Vorhalt auseinandersetzen, in der Wehrdienstfrage im eigentlichem Sinne, nicht konsequent zu sein.

Und in der Antwort darauf meint das GZ auch von „fanatischen Pazifsten" reden zu sollen, eine Vokabel, die man an diesem Ort, nicht unbedingt erwartet hätte.

Man meint differenzieren zu sollen, zwischen „Gewalt (die) mißbraucht wird zur Unterdrückung von Wehrlosen oder zur Durchführung von irgendwelchen ungerechten Plänen."

Das wiederum, muss sich letztendlich das GZ sagen lassen, unterscheidet sich in der Substanz nicht von den Positionen, die diesbezüglich etliche der Konkurrenzkirchen einnehmen.

„Hurrageschrei" gibt es do eher wohl selten; letztendlich vielfach ein Einfügen in die Gegebenheiten.

Und letztendlich wird man in Friedenszeiten, Wehrdienstverweigerern auch andernorts begegnen können. Keinesfalls nur in der WTG-Religion.

Ein Votum des Jahres 1935, in der Schweiz zu Papier gebracht, ist also auch diesem Kontext der noch relativen Friedenszeit zuzuordnen.

Der „Knackpunkt" liegt dann wohl in solchen, in diesen GZ-Ausführungen auch lesbaren Sätzen, wie:

Also müssen wir einsehen, daß Gewaltanwendung auch gerecht sein kann, wenn sie Gottes Willen entspricht."

Und um diesen vorgeblichen „Willen Gottes" geht dann das Gefeilsche los.

Und weiter liest man in diesem Artikel auch den Satz:

„Außer diesen klar auf der Hand liegenden Fällen gibt es nun noch allerlei Übergangs- und Zwischenstufen, bei welchen es dem Einzelnen überlassen bleibt, zu entscheiden, was er für recht und tunlich hält und was nicht. ... Ob dies nun ein Einzelner oder ein Volk ist, tut grundsätzlich nichts zur Sache. Dies haben viele Friedensfreunde im Übereifer übersehen."

Auch letzteres Votum, hätte man wohl bei oberflächlicher Betrachtung, kaum von geeichten Vertretern der WTG-Religion erwartet!

In diesem Kontext schloß sich die Schweizer Wehrdiensterklärung des Jahres 1943 in Kontinuität an, kann also nicht als Ausrutscher „Einzelner" rechtmäßig interpretiert werden!

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Man vergleiche auch die Fortsetzung des Disputes in der Ausgabe des "Goldenen Zeitalters" vom 15. 8. 1935:

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Damit war das Thema offenbar immer noch nicht beendet. In der Ausgabe des "Goldenen Zeitalters" vom 1. 12. 1935 verlautbarte man sich erneut in Form einer Fragenbeantwortung. Die abgedruckte Frage lautete.

"Es heißt, daß man nicht töten soll. Wenn man nun aber als Soldat an die Grenze geschickt wird: soll man trotzdem mit dem festen Vorsatz gehen, niemand zu töten? Denn es heißt ja, "liebet eure Feinde!"

Und als Antwort darauf bekam der Fragesteller die windige Antwort zu lesen:

„Dieser feste Vorsatz ist gewiß gut. Auch in den Reihen des sogenannten Feindes wird es solche geben mit gleicher Auffassung. Auch sie wünschen nicht, Mitmenschen zu töten, nur weil sie Jenseits der Landesgrenze leben und amtlich als Feinde bezeichnet werden. Da aber im Krieg Gewalt vorherrscht, ist es auch möglich, daß diese Gutgesinnten und zum organisierten Massenmord Gezwungenen (die wider Willen Soldaten sind) lebensgefährlich bedroht werden. Ob sie dann in berechtigter Notwehr ihr Leben zu bewahren suchen oder vorziehen, von den Gegnern getötet zu werden, ist eine Gewissensfrage, die jeder einzelne seihst zu entscheiden hat. Ein Nachfolger Christi wird keinen Menschen im Krieg töten. Es steht aber trotzdem nicht in der Bibel, daß Notwehr bei Lebensgefahr verwerflich ist in Gottes Augen.

Nach den Gesetzen der Gerechtigkeit hat jeder das Recht, sein Leben mit Gewalt zu beschützen. Aber wahre Christen verzichten auf dieses natürliche Recht und "rächen nicht sich selbst", weil sie glauben, daß Jehova es ist, der vergelten will, nach seinem Wort.

Ein Kommentar

Beschäftigt man sich mit zeitgenössischen Bibelforscher-Kritikern der Frühzeit (in Deutschland), so war das insbesondere die Domäne der "Deutschvölkischen". Kirchliche Kreise haben da anfänglich eher die Rolle der "Drittklassigen Kritiker" (Friedrich Loofs vielleicht ausgenommen) gespielt. Tonangebend - durchaus wörtlich zu verstehen, waren die "Deutschvölkischen". Exemplarisch am Beispiel des Schuldirektors August Fetz nachweisbar. Auch den Pseudonym-Autor "Hans Lienhardt" (gleichfalls im Schuldienst tätig) wäre da zu nennen. Das waren "die Protagonisten" aus der genannten Ecke. "Lienhardt" kann man eigentlich "vergessen". Der driftete noch mehr in obskure Rassentheorien ab, als andere.

Aber Fetz mit seiner Schrift "Der große Volks- und Weltbetrug durch die Ernsten Bibelforscher", den muss man schon nennen. Genannte Schrift herausgegeben vom "Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund". Der wurde schon zu Weimarer Republikzeiten verboten, infolge des Rathenau-Attentates, dass diesen Kreisen wesentlich zuzuordnen ist (Rathenau damaliger deutscher Außenminister).

Wie das so mit Verboten ist. Wird dem Drachen ein Kopf abgeschlagen, wächst er an anderer Stelle nach. So war es auch in diesem Falle. Wäre es nicht zum Verbot des "Deutschvölkischen Schutz und Trutzbundes" gekommen, hätte vielleicht ein anderer "Führer" namens Hitler, vielleicht nicht jene Spitzenposition erringen können, die er errang. Da hatten ihm vielleicht einige aus dem Milieu jenes "Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes" den Führeranspruch streitig gemacht. wer sich denn da letztendlich wirklich als "Führer" durchgesetzt, wäre im voraus durchaus noch nicht ausgemachte Sache gewesen.

Jedenfalls ideologisch und in ihrer tatsächlichen Politik bestand zwischen den Nazis und den Deutschvölkischen nur äußerst geringe Unterschiede. Lediglich, dass die Deutschvölkischen sich mit dem Rathenau-Mord selbst ausmanövriert hatten.

Aber im extremen Antisemitismus und extremer "Antibolschewismus" waren sich beide genannte Strömungen weitgehend einig. In der Theorie und in der Praxis.

In der genannten Fetz-Schrift stellt sich dieser Herr auch als glühender Anhänger des "Alldeutschen Verbandes" vor. Der machte besonders nach 1890 bis zum Ende des 1. Weltkrieges von sich reden. Die Deutschvölkischen (nachdem die Alldeutschen mit der deutschen Weltkriegs-Niederlage abgewirtschaftet hatten) wurden dann sein legitimer Erbe.
Die Kontinuitätslinie: Alldeutsche-Deutschvölkische-Nazismus ist eindeutig gegeben.

Die Alldeutschen waren Scharfmacher par excellence. "Am deutschen Wesen solle die Welt genesen", so eines ihrer Schlagworte. Und sie beließen es nicht bei Schlagworten. Sie heizten namentlich die militärische Aufrüstung im Vorfeld des Weltkrieges massiv an. Und sie waren buchstäbliche Kriegstreiber. Ihrer Ideologie nach könne es für Deutschland nur einen "Siegfrieden" geben. Genau den aber gab es eben nicht. Damit war die politische Niederlage der Alldeutschen einstweilen besiegelt. Und nur wegen dieser Niederlage war ja die Etablierung der Weimarer Republik überhaupt erst möglich geworden.

Mit ihrer Niederlage allerdings abzufinden. Dazu waren sie nicht im Mindesten bereit. Auf der Suche nach "Buhmännern" wurden sie vermeintlicherweise schnell fündig.
Buhmann Nummer eins "Alljuda".
Buhmann Nummer zwei "Weltfreimaurerei".
Und kaum hatten sie diese Buhmänner in der öffentlichen Publizistik etabliert, entdeckten sie noch einen dritten Buhmann: Die Bibelforscher.
Letztere waren in der Tat in der Zeit vor dem Weltkrieg in Deutschland nahezu bedeutungslos.
Aber nach Ende des Weltkrieges entfalteten die in der Tat eine massive Reklamewelle.
Das müsse ja Millionen kosten (so die Logik der Deutschvölkischen).

Und da eine antisemitische Postille (Das Blatt "Die Nornen") gar gewusst haben wollte, die Bibelforscherpropaganda werde vom "jüdischen" Bankhaus Hirsch in New York finanziert (ohne indes ernst zu nehmende Belege für jene These vorzulegen), hatte auch Fetz, just als Kolporteur dieser These sein "Thema" gefunden.

Dann gab es da noch die Linie der Anti-Freimaurer. Klassischerweise die Domäne der Katholischen Kirche, nun aber in der Lautstärke eindeutig auch von den Deutschvölkischen unüberhörbar, übertönt. Ein solcher "Antifreimaurer-Lautsprecher" mit Namen Bomsdorff-Bergen ventitilierte dann unter dem Pseudonym Christian Kreuz ebenfalls die These der "Fremdfinanzierzung" der Bibelforscher. Laut "Christian Kreuz" habe er schon 1911 und 1919 entsprechende Hinweise erhalten. Dann aber gar noch 1922 einen Brief eines Freimaurers aus Boston USA, der diese These vermeintlicherweise noch zusätzlich bestätigt habe. Die Details dazu sind in der "Geschichte der Zeugen Jehovas. Mit Schwerpunkt der deutschen Geschichte" referiert. Sollen also an dieser Stelle nicht weiter ausgebreitet werden.

Nachdem das "konzertierte Kanonenfeuer" der Deutschvölkischen also nicht "nur" die Juden und "Bolschewisten", sondern eben auch die Bibelforscher traf, ereiferte man sich besonders an dem Umstand, unter umfänglicher Zitierung aus Band sieben der "Schriftstudien", dass dort viele kirchenkritische Passagen vorhanden sind. Einer der Deutschvölkischen (ich glaube es war sogar Fetz) wählte da den sinnigen Vergleich. So wie die Bolschewiken in Russland "Geistliche an Kirchentüren angenagelt hätten". Genau das wäre eben auch das "Ziel" der Bibelforscher.

In ihrer Unfähigkeit, eschatologisches Bibelgedankengut objektiv einzuschätzen, wurde unterstellt, die Bibelforscher wollen ja die schlimmsten sowjetrussischen Verhältnisse auch in Deutschland "einführen" unter der "Maske von Bibelfrömmigkeit".

Man muss dazu allerdings sagen, dass solche Thesen jeglicher objektiven Grundlage entbehrten. Gleichwohl wurde mit diesen Thesen der Markt überschwemmt, und einige kirchliche Schleppenträger der Antisemiten waren sich nicht zu Schade dafür, mit in diesen Chorus einzustimmen.

Hier zeigte sich in der Tat das Faktum. Kirchliches Christentum war weitgehend verweltlicht. Die Fähigkeit sich in die Gedankengänge des Urchristentums hineinzuversetzen, war diesen Kreisen weitgehend entglitten. Und die Beamten der den Staatskirchlichen Verhältnissen nachtrauenden Kirchen, waren da auch nicht einen Millimeter "besser". Wären sie "besser" gewesen wäre eine kirchliche Strömung, wie etwa die "Deutschen Christen" nie möglich gewesen. Sie war aber möglich. Und noch mehr; sie vermöchte zu Nazizeiten dann den Kirchenbetrieb auch weitgehend für sich zu usurpieren.

Die Schweizer Ausgabe des "Goldenen Zeitalters" vom 1. 10. 1924 zitiert:

"Man ist in gewissen Kreisen sehr beflissen, die Greuel zu verhüllen, der sich die christliche (!) Geistlichkeit während dem Weltkriege hüben und drüben schuldig machte, und es möchte deshalb angebracht sein, einige dieser Greuel dem Gedächtnis aufzufrischen, damit niemand sich täuschen lasse über das wahre Wesen dieser Kirche.
.. . . Noch einen geistlichen Volksverbrecher liefere ich der öffentlichen Beurteilung aus, einen hochgestellten Kirchenbeamten in Dresden, den Konsistorialrat Dietrich Vorwerk, Pfarrer an der Andreaskirche. Der Gottesmann dichtet auch, man kann unzählige junge Hunde damit vergiften.
Im Weltkrieg schuf er für seine Gemeinde und für das deutsche Volk Kriegsgesänge unter dem harmonischen Doppelruf; "Hurrah und Halleluja". Nun, jeder blamiert sich eben so gut er kann.
In diesem bis in die Kriegslazarette gedrungenen Druckheft, hat der Dresdener Konsistorialrat "das christliche Vater-Unser" gemütsvoll umgedichtet. Nun lautet es also;

Vater unser, aus Himmelshöh'n,
Eile, den Deutschen beizusteh'n,
Hilf uns im heiligen Kriege,
Lass Deinen Namen sternengleich
Uns vorleuten: Dein deutsches Reich,
Führe zum herrlichen Siege,
Wer wird unter den Siegern steh'n?
Wer wird ins dunkle Schwertgrab geh'n?
Herrr Dein Wille geschehe!
Ist auch kärglich des Krieges Brot,
Schaffe nur täglich den Feinden Tod,
Und zehnfältiges Wehe.
In barmherziger Langmut vergib,
Jede Kugel und jeden Hieb,
Die vorbeigesendet.
In die Versuchung führe uns nicht,
Daß unser Zorn Dein Gottesgericht
Allzumilde vollende.
Uns und unsern Bundesfreund
Gib Erlösung vom höllischen Feind
Und seinen Dienern auf Erden.
Dein ist das Reich, das deutsch Land,
Und muß durch Deine gepanzerte Hand,
Kraft und Herrlichkeit werden.
(Aus "Berliner Volkszeitung" vom 28. III.. 1920)"

Es ist sicherlich so dass breite Bereiche der Religionsindustrie "Brotdiener" waren und sind. Exemplarisch auch an entsprechenden Ergüssen zu Zeiten des ersten Weltkrieges belegbar (nicht nur diesem).
Der Knackpunkt tritt dann ein, "haben sie etwas zu verlieren".
Am Beispiel der Adventisten auch belegbar. Deren Funktionäre hatten etwas zu verlieren; ergo heulten sie wie es ernst wurde "mit den Wölfen".
Noch 1933 (oder wenn man so will besonders 1933), meinte "ein" Kirchenvertreter der staatlich besoldeten Art (Theologie-Fakultät, Universität Marburg) nachfolgenden Erguss von sich geben zu sollen:

Nun soll aber doch das Augenmerk auf die Wehrdienstfrage zurückgelenkt werden.
Wie einwandfrei erwiesen, stammte der Slogan, den die Deutschvölkischen der Bibelforschern im besonderen ankreideten. Nämlich das Pfarrer die Jugend in die Schützengräben "hineingepredigt" hätten, mit Sicherheit nicht aus dem Munde eines Russell.
Er ist eindeutig Rutherford zuzuordnen und zwar in jener Zeit, wo der 1. Weltkrieg bereits beendet war.

Geschichtlich waren auf deutschem Boden besonders die Mennoniten und auch die Quäker (letztere zahlenmäßig allerdings kaum mit dem Mikroskop wahrnehmbar. Und damit faktisch in der in Rede stehenden Sache bedeutungslos). Auch die Mennoniten waren zu Zeiten des 1. Weltkrieges schon zahlenmäßig und im Handeln bedeutungslos. Immerhin waren letztere zu früheren Zeiten, in der Tat mal aktive Wehrdienstverweigerer gewesen.

Zu den Mennoniten in der Nazizeit

Der Mennoniten-Funktionär Ernst Crous, hielt auf dem fünften Deutschen Mennonitentag einen Vortrag am 18. Juni 1939 zu Krefeld, welcher sowohl in den "Mennonitischen Geschichtsblätter" als auch zusätzlich als Separat-Abdruck publiziert wurde. Letzterer hatte den Titel: "Wie die Mennoniten in die deutsche Volksgemeinschaft hineinwuchsen."
In selbigem führte Herr Crous unter anderem aus

"Im Grenzgebiet des Staatlichen hatten sie über Eid, öffentliche Ämter und namentlich den Wehrdienst eine eigene Lehre.
Immerhin gab es Beispiele für einen Verzicht auf ursprüngliche Auffassungen.

Wie sehr dieser Rechtsentwicklung eine seelische Umstellung zur Seite gegangen war, mag die Tatsache zeigen, daß derselbe Wilhelm Mannhardt, der 1863 die Wehrfreiheit der altpreußischen Mennoniten nach außen hin geschichtlich begründet hatte, 1868 - 70 in einer Aufsatzreihe zur Wehrfrage nach innen hin die neue Ordnung seinen Glaubensgenossen gerade um ihres geistlichen Lebens willen empfahl. Wie sehr dann zwei Menschenalter später die Gleichstellung nach Pflicht und Recht den Mennoniten in Fleisch und Blut übergegangen war, erwies sich im Jahre 1933, als die Vereinigung der Mennonitengemeinden im Deutschen Reich von sich aus erklärte, im Falle der Wiedereinführung der Wehrpflicht keine besonderen Vorrechte mehr beanspruchen zu wollen.

Und wenn die Mennoniten dankbar ihrer im Weltkrieg gefallenen Brüder gedenken, so verdient es in gegenwärtigem Zusammenhang hervorgehoben zu werden, daß unter diesen der Anteil an Offizieren etwa dreimal so groß ist wie im Reichsdurchschnitt."

Indes ist nichts so alt - wie der Ruhm von gestern!

Es gibt in der Tat (hauptsächlich verstreut in der wissenschaftlichen Zeitschriftenliteratur), Auseinandersetzungen mit dem Umstand, dass es zu Zeiten des ersten Weltkrieges auf deutschem Boden auch schon religiöse Wehrdienstverweigerer gab. Wer wurde da genannt? Die Mennoniten etwa? Eine große Fehlanzeige. Quäker dito.

Genannt wurden - man höre und staune - lediglich die Adventisten. Und sofern aus dem Bereich Bibelforscher ähnliches kommentiert wurde, fallen die jedoch gegenüber den vermeintlichen "Adventisten" kaum ins Gewicht.

Da ist es wohl nicht verkehrt, sich den Fall "Adventisten" einmal etwas näher anzusehen.
Eine gute Möglichkeit gibt dazu ein im Bestand des Bundesarchivs vorhandenes Dokument. Unterzeichnet von dem Berliner Adventisten-Funktionär H. F. Schuberth

(R 43 II / 170 fol. 1 Bl. 62f)
Letzterer schrieb:

An das Kriegsministerium in Berlin
Charlottenburg, den 4. August 1914
Hochwohlgeborene Herr!
Hoch zu verheerender Herr General und Kriegsminister!
Da vielfach unser Standpunkt betreffs der Verhältnisse zur Obrigkeit sowie zur allgemeinen militärischen Dienstpflicht verkannt wird, und besonders die Weigerung des Dienstes in Friedenszeiten am Sonnabend (Sabbat) als fanatisch erachtet wird, so erlaube ich mir Ew. Exzellenz im folgenden die Grundsätze der deutschen Adventisten vom siebenten Tage, besonders bei der gegenwärtigen Kriegslage ergebenst mitzuteilen. Während wir auf den Grunde der Heiligen Schrift stehen und uns befleißigen, die Grundsätze des Christentums auszuleben, und daher auch an den von Gott eingesetzten Ruhetag den (Sabbat) Sonnabend halten, und jede Arbeit an denselben vermeiden, so halten wir uns doch in dieser gegenwärtigen, ernsten Kriegszeit dazu verpflichtet, für die Verteidigung des Vaterlandes einzustehen und auch am Sonnabend (Sabbat) unter diesen Umständen die Waffe zu führen. Wir halten uns auch in diesem Punkte an das Schriftwort in 1. Petri: 2,13 bis 17
„Seid untertan aller menschlichen Ordnung, um den Herrn willen, es sei dem Könige, als dem Obersten oder den Hauptleuten, was die von ihn gesandt sind, zur Rache über die Übeltäter ... fürchtet Gott ehret den König."
Wir haben diesen unseren Grundsatz unseren Mitglieder mitgeteilt und außerdem alle Gemeinden ersucht, besondere Gebetsversammlungen anzusetzen, und von Gott den Sieg der deutschen Waffen zu erflehen, sollte es dennoch vorkommen, dass eingezogene Adventisten den Dienst am Sabbat oder das nehmen der Waffen verweigern, so wären wir Ew. Exzellenz sehr zu Dank verbunden, wenn die zuständigen unterstellten Kommandobehörden von diesen unserm Grundsatz Kenntnis erhielten.
In Verbindung hiermit erlaube ich mir Ew. Exzellenz mitzuteilen, dass wir in Friedensau bei Magdeburg unser Sanatorium und unsere Mission schule, sowie 250 aufgestellte Zelte wie einen Arzt und eine Anzahl ärztlicher ausgebildeter Krankenpflegerinnen zur Unterbringung von circa 1400 Verwundeten zur Verfügung stellen.
Mit dem Wunsche, das Gott der gerechten Sache den Sieg verleihen möge habe ich die Ehre zu sein Ew. Exzellenz sehr ergebener in
Gezeichnet H. F. Schuberth

Im gleichen Kontext muss auch das nachfolgende Dokument zitiert werden:
An das Generalkommando des VIII Armeekorps in Dresden
Dresden 5. März 1915
Zu der Verfügung zu Nr. 856 vom 22 Februar 1915 das Verbot der Adventistenversammlungen in Dresden betreffend erlauben sich die Endesunterzeichner folgende Erklärung abzugeben.
Schon vor etlichen Jahren haben die Unterzeichnenden der Militärbehörden mündlich und schriftlich die Erklärung abgegeben, dass es Gewissenssache der Einzelnen bleibt, wie er sich in Friedenszeiten zum Militärdienst am Sonnabend (Sabbat) verhält. Bei Ausbruch des Krieges aber hat die Leitung der Adventistengemeinschaft in Deutschland aus eigenem Antrieb noch außerdem ihre Militärpflichtigen Gliedern im ganzen Reiche den Rat erteilt, anbetracht der gegenwärtigen Notlage des Vaterlandes ihren staatsbürgerlichen Pflichten laut der Heiligen Schrift auch am Sonnabend (Sabbat) nachzukommen, wie alle anderen Krieger es auch am Sonntag tun. Als Beleg diene die beigelegte Abschrift der Eingabe an das wohllöbliche preußische Kriegsministerium vom 4. August 1914. Diese schon vor Jahren eingenommene Stellung bestätigen wir mit und zeichnen ergebenst
Für die europäische Abteilung Sitz Hamburg Grindelberg 15 A.
gezeichnet. L. R. Conradi Vorsteher
Für die ostdeutsche Union, Sitz Berlin Charlottenburg, Uhlandstraße 189
Gezeichnet F. Schuberth, Vorsteher
Für die sächsische Vereinigung, Sitz Chemnitz, Eschestr. 9
P. Drinhaus Vorsteher.

Einen Kommentar zu vorstehendem kann man auch der etwa 1920 erschienenen Schrift von Paul und Walter Neef (die im Titel schon mal betonen auch ehemalige Adventistenprediger gewesen zu sein) entnehmen.

„Im Kampfe gegen den Adventismus" betitelteten sie ihr erstes (auf mehrere Hefte angelegtes) Heft.

Namentlich der Paul Neef ist dann noch in de Kirchengeschichte eingegangen, durch allerlei skurrile „Prophezeiungen", die selbst den mit Kirchenfragen im Naziregime befassten Beamten, zunehmend unheimlich wurden. Wähnte er doch einem „in Ost-Asien ausbrechenden neuen Weltkrieg", gar mit konkreten Daten versehen, prophezeien zu können.

Nicht der spätere (nach wie vor) religiöse Spinner Neef steht jetzt im Kontext der Betrachtung, sondern der „frühe" Neef des Jahres 1920.

Und der meinte in seiner genannten Schrift auch kommentieren zu können:

„Nach Ausbruch des Krieges 1914 verlangte das adventistische Dogma die unbedingte Heilighaltung des Sonnabends unter allen Umständen, selbst unter der Gefahr hoher Gefängnis- und Festungsstrafen. Die militärgerichtlichen Urteile in Fällen adventistischer Märtyrer wie Christoffer, Mügge, Müller und Neumann u. a. m. bestätigen die Tatsachen.

Als aber der Krieg ausbrach und der adventistische Soldat einer naturgemäß äußerst heiklen Situation gegenüberstand, entschloß sich kurzerhand die Leitung, eine den Umständen angepaßte Veränderung ihres bis dahin vertretenen Standpunktes vorzunehmen. Denn bei einer korrekten Durchführung der früheren Anschauung stand ungeheuer viel auf dem Spiele;

Schließung der Verlagshäuser, Einstellung des gesamten Bücher- und Zeitschriftenhandels, sowie allgemeine Stilllegung des Gesamtbetriebes und der damit verbundenen gesetzlichen Unterdrückung der adventistischen Propaganda.

Wie ein Blitz aus heiterm Himmel erschien jener verhängnisvoller Beschluß und die Eingabe an das Kriegsministerium, worin mit einem Male der Kriegsdienst im allgemeinen und der Dienst am Sonnabend im besonderen nicht nur erlaubt, sondern der einzelne Soldat, selbst gegen seine eigene Gewissensüberzeugung, indirekt sogar dazu gezwungen wurde. So hängt man den Mantel nach dem Wind!"

Die Funktionärsschicht der Adventisten hatte zu der Zeit also bereits einiges an materiellen Besitztümern zu verlieren.

Die in der Rolle des gehetzten Wildes sich befindlichen WTG-Untergrundfunktionäre zu Nazizeiten, wohl kaum. Die hatten allenfalls noch ihr Leben und ihre Ehre zu verlieren. Jedoch keine materiellen Besitztümer nennenswerter Art.

Das erklärt dann einiges.

Also für adventistische Kreise war allenfalls der Umstand „Anfechtung", in Ausübung des Militärdienstes, selbigen auch am Sonnabend (Sabbath) ausüben zu müssen. Wie man las, wollte man jedoch auf Adventistenfunktionärsebene, diesen Aspekt nicht eskalieren lassen.

Nicht alle aus Adventistenkreisen schlossen sich dieser offiziellen Linie an. Der Weltkrieg wurde in der Tat zur Zerreißprobe für die Adventisten-Organisation. Und jene die partout nicht glaubten, jener Linie ihrer Funktionäre folgen zu können, separierten sich.

Im Rückblick ist aber auch zu sagen. Jene Separierten blieben eine Minderheit innerhalb des Adventismus. Und da die offiziellen Adventisten-Funktionäre weiter über die finanziellen Mittel und Immobilien verfügen konnten, kam diese Minderheit auf keinen „grünen Zweig".

Es ist wohl einzuräumen, dass zwischen relativen Friedenszeiten und Zeiten, wo tatsächlicher Krieg ausgebrochen ist, ein qualitativer Unterschied besteht.

Was nun die Nazizeit anbelangt, so ist zu der sicherlich der Buch von Johannes Hartlapp mit dem Titel „Siebenten-Tags-Adventisten im Nationalsozialismus" aufschlußreich. Von den etwa 35.000 Siebenten-Tages-Adventisten in Deutschland und Österreich zu der Zeit, meint er zwei namentlich benennen zu können, welche die Wehrdienstverweigerung dann letzendlich auch mit dem Todesurteil bezahlen mussten. Damit ist dann aber auch schon das „Ende der Fahnenstange", diesbezügliche Entscheidungen betreffend, erreicht.

Insgesamt bescheinigt er seiner Religionsgemeinschaft eine andere Tendenz. In seinen Worten:

Es schien, dass sich die Taktik der Gemeinschaft - tatkräftige Mitarbeit in der Wohlfahrtsarbeit als Garant für staatliches Wohlwollen - als richtig erwies."

Und just dabei registriert er sogar partielles Entgegenkommen seitens der Nazibehörden, in einem Umfange, wie es selbst in der Vor-Nazizeit nicht möglich war. In der Vor-Nazizeit waren ja auch die Adventisten als „Sekte" verschrieen, und den dominierenden Großkirchen war es möglich, ihre herablassende Haltung gegenüber vermeintlichen Sekten (unter Ausblendung der Sektierer auch in den eigenen Reihen), durch allerlei „Nadelstiche" größerer oder kleinerer Art, zu unterstreichen. Diese Macht der „Nadelstiche" war dann den Großkirchen zu Nazizeiten so nicht mehr gegegeben. Wenn es da um „Nadelstiche" ging, hatten schon mal andere die Bestimmungsmacht, und das war eben nicht mehr die Großkirchen.

Und die „Nadelstiche" trafen dann fallweise Großkirchen und „Sekten" in gleicher Schärfe.

Mögen die mit Kirchenfragen befassten Nazibeamten, auch nicht sonderlich „tief" in die Besonderheiten der verschiedenen Strömungen der Religionsindustrie „eingestiegen sein (dazu hatten sie ja schon aus dem Grunde keine Zeit, dieweil das zujubeln zu ihrem Gott Hitler sie ja schon zeitlich überaus stark in Anspruch nahm). Soviel aber bekamen diese Beamten dann doch mit.

Ein vergleichbaren Dissenz, wie etwa bei den Großkirchen der Disput zwischen „Deutschen Christen" und „Bekennender Kirche", gibt es bei den Siebenten-Tags-Adventisten nicht.

Damit hatten letztere sich schon mal einen mächtigen „Pluspunkt" in der Sicht der Nazibeamten eingehandelt, der in der Folge schon mal politische Preise als Belohnung dafür, nach sich ziehen konnte (immer relativ gewertet. Das heißt gewertet unter den Gesamt-Rahmenbedingungen des Naziregimes).

Ein Ausdruck solch eines politischen Preises wird dann von Hartlapp zitiert. Im Vorfeld gewährter relativer Vergünstigungen, hatten auch die Begünstigten eine „Erklärung" zu unterschreiben. Und deren Text lautete nach Hartlapp auch:

Hiermit erkläre ich, daß ich jede äußere und innere Verbindung mit der verbotenen Gemeinschaft der „Ernsten Bibelforscher" vollständig gelöst habe. Mir ist bekannt, daß die Gemeinschaft der „Siebenten-Tags-Adventisten" folgende Stellung zum Staat und zur Obrigkeit einnimmt:

1. Die Obrigkeit ist eine göttliche Ordnung ...

2. Der Wehrdienst des Staates ist ein ihm von Gott zugestandenes Recht ..."

Und offenbar war es einigen möglich das zu unterschreiben. Damit entfiel für das Naziregime schon mal eine erhebliche Latte an Konfliktpotential, dass ihm andernorts mächtig zu schaffen machte,

Seiner Religionsgemeinschaft in Gesamtheit bescheinigt Hartlapp dann:

Kritische Stimmen aus den Gemeinden zum Wehrdienst sind aus der Zeit vor dem Ausbruch des (zweiten Welt-)Krieges nicht bekannt".

Auch Hartlapp weis, im ersten Weltkrieg sah es da ja anders aus. Zu Zeiten des ersten Weltkrieges, wurde die Wehrdienstfrage zur Zerreißprobe innerhalb des Adventismus, sogar mit schismatischen Konsequenzen. Das alles war nun zu Zeiten des zweiten Weltkrieges grundlegend anders geworden.

In den Worten Hartlapps:

Auch nach dem Kriegsausbruch änderte sich die Einstellung nicht. Eine ähnliche Bewegung innerhalb der Gemeinden wie 1914/15, die schließlich zum Entstehen der Reformationsbewegung geführt hatte, blieb vollständig aus."

Um jetzt zu den Bibelforschern/Zeugen Jehovas zurückzukehren.

Unfraglich hatte Rutherford mit seiner „In die Schützengräben predigen"-Polemik einen Nerv getroffen, der ansprach. Nicht die Deutschvölkischen; aber wohl jene Kreise, die sich der Rutherford-Organisation in Deutschland tatsächlich anschlossen.

Um gegenüber den dann hereinbrechenden Hitlerregime Oppositionsgefühle aufkommen zu lassen. Dazu gehörte wahrlich nicht viel. Die Anlässe dazu lagen ja tagtäglich buchstäblich auf der Strasse. Kombiniert mit einer übersteigerten Endzeit-Erwartung ermöglichte diese Gemenge-Lage dann in der Tat die relativ große Gruppe der Wehrdienstverweigerer im Naziregime aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Was hatten die einfachen Zeugen schon noch viel zu verlieren, wenn sie allein schon wegen des relativ banalen Umstandes, für ihre Ideologie Reklame gemacht zu haben, in die KZ wanderten. Und da hat Eugen Kogon in seinem KZ-Buch sicherlich recht, wenn er auch konstatiert. In einer solidarischen Gemeinschaft (die bei den Zeugen gegeben), stirbt es sich im Fall der Fälle leichter, als wenn derselbe Herausforderungsumstand an einem isoliert herantreten mag.

Die einfachen Zeugen Jehovas in Hitlerdeutschland hatten in der Tat kaum noch was zu verlieren, was sie nicht schon vorher - ohne ihr aktives Zutun - verloren hatten. Insofern ist ihr Verhalten durchaus erklär- und nachvollziehbar.

Wie aber sah es bei den relativ wenigen hauptamtlichen Zeugenfunktiobären in Deutschland zu jener Zeit aus. Zwei von ihnen, die auch Dank Interventionen der USA-Regierung sich noch bis Anfang 1935 halten konnten (nämlich die Herren Balzereit und Dollinger) erklärten dann, als ihnen auch persönlich der Prozess gemacht wurde, sie würden Wehrdienst leisten.

So schliesst sich der Kreis. Balzereit und Dollinger aber waren zu jenem Zeitpunkt (auch von seiten der WTG) bereits entmachtet. Sie hatten keinerlei Bestimmgewalt mehr. Die hatte Rutherford mittlerweile auf die Untergrundfunktionäre übertragen. Sieht man sich zwei von ihnen etwas näher an. Etwa Cyranek und Engelhard, kommt man nicht umhin sagen zu müssen. Mit den saturierten Adventistenfunktionären aus der Zeit des ersten Weltkrieges, waren die nun wirklich nicht vergleichbar. Die waren gehetzte arme Schlucker, die ihr Heil wirklich nur noch in eschatologischen Thesen sehen konnten. Und an letzteren herrschte wahrlich auch in der Rutherford-Organisation, kein Mangel.

Hätten Balzereit und Dollinger tatsächliche Bestimmmacht auch noch 1935 gehabt, wäre auch die deutsche Zeugen Jehovas-Geschichte möglicherweise anders verlaufen. Ein Himmler hätte dann seine 1943er These von den „unerhört positiven Eigenschaften" eben nicht erst 1943 entdeckt. Dies aber hätte vorausgesetzt, wirklich unabhängig gegenüber Brooklyn agieren zu können. Genau dieser Umstand war und ist nicht gegeben.

Aber als Lehre gilt es daraus auch zu erkennen. Indem Moment, wo sich eine eigene Funktionärschicht fest etabliert hat. In dem Moment landen allerlei hehre Grundsätze auf dem Müllhaufen, wenn jene Funktionäre vor des Frage des persönlichen Überlebens stehen. Das hat die unrühmliche Gesamt-Kirchengeschichte mehr als genug bewiesen. Und eine etablierte Organisation als KdöR, werden im Fall der Fälle (die Schweizer Wehrdienst-Erklärung lässt grüßen) ähnliche Spannungen nicht erspart bleiben.

Ein triefend devotes Dokument auch jenes im englischen Wachtower vom 15. 8. 1918 (deutscher „Wachtturm" Ausgabe Oktober - Dezember 1918) veröffentlichte Rundschreiben des „Ausübenden Komitees". Verfasst just zu jenem Zeitpunkt, wo Rutherford und Zubehör sich im Gefängnis befand und wo noch nicht absehbar war, wie die Sache weiter ausgehen würde. Das später aus Geopolitischen Gründen der Hegemonie-Bestrebungen der USA, die Rutherford-Religion in deren Kalkül nutzbringend eingesetzt wurde und wird, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Dokumentes des in den Staub kriechens, so noch nicht absehbar.

Einmal mehr ein Beleg für die These. Geht es Religionsfunktionären mal echt an den Kragen, vermögen auch sie bemerkenswerte Purzelbäume zu schlagen. Egal ob es sich um Funktionäre der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, oder eben um das „Ausführende Komitee der WTG" in den USA handelte. Genannter deutscher Wachtturm schreibt (S. 107f.):

An das teure Volk des Herrn!

Gnade und Friede sei euch allen vermehrt durch unseren Herrn Jesum Christum. Wir wissen, wie sehr sich Eure lieben Herzen danach sehnen, eine Nachricht von unseren gefangenen Brüdern durch die Zeilen des Wachtturms zu erhalten, und wir hatten gehofft, in der Lage zu sein, einige Briefe von ihnen in den Spalten des Wachtturms abzudrucken, aber nach geflogener Beratung sind wir zu der Ansicht gelangt, dass es besser ist, solches zu unterlassen und bitten euch alle, Eure Seelen in Geduld zu fassen. Wir glauben, das die lieben Schafe des Herrn den regelmäßigen Besuch des Wachtturms zu ihrer Erbauung und geistigen Auferbauung bedürfen, und wir wünschen, nur das drucken zu lassen, was diesem Zweck dient und gleichfalls nicht gegen die Forderungen des Spionagegesetzes verstößt. Damit wird der geringste Schein einer Opposition gegen die Regierung in ihrer Stunde der Verlegenheit vermieden. Manches in ganz harmloser Absicht Geschriebene und Gesagte, dass in normalen Zeiten ganz richtig sein würde, möchte den jetzigen Interessen der Regierung schädlich sein, und wir wünschen nicht, die Regierung in der Verfolgung irgend einer ihrer Pläne in Verbindung mit dem großen Kriege zu hindern. Die Pläne der Notwendigkeit legen unserem Werke Beschränkungen auf. Diese Beschränkung mögen jenen hart erscheinen, die an dergleichen nicht gewohnt gewesen sind, aber laßt uns daran denken, und dass sie Anwendung haben, nicht auf die Internationale Vereinigung ernster Bibelforscher, sondern auf jedermann und auf jede andere Organisation. Laßt uns versuchen Beispiele der Unterwerfung zu sein ohne Murren. Ohne Zweifel läßt der Herr diese Erfahrungen als Prüfung für uns alle zu. Wir sind überzeugt, dass ihr die Schwierigkeiten, die dem Komitee entgegentreten, nicht erkennen könnt, und wir möchten euch sagen, das uns die Erfahrung fehlt.

Daher die Notwendigkeit größerer Vorsicht unsererseits und eurer liebenden Anteilnahme und Gebete 

Wir schätzen eure liebevollen Zuschriften und Versicherungen der Mitarbeit sehr, und möchten Euch daraufhin versichern, dass wir willens sind, den Gesetzen des Landes nachzukommen, damit Ihr fortgesetzt und regelmäßigem Besuch des Wachtturms haben möchtet. Mit viel christlicher Liebe verbleiben wir

Eure Brüder im Herrn

Ausübendes Komitee (Brooklyn)

Sicherlich waren auch die dem WTG-Mainstrem entstammenden Splittergruppen nicht "besser".

Sieht man indes zur gleichen Zeit hin was in der Schweiz ablief, kommt man nicht umhin zu konstatieren.
Es ist wohl auch eine Frage, wieweit die staatliche Druckschraube angezogen wird.
KdöR-Kirchen (ohne relevante Ausnahmen) dürfen sich getrost in die Reihe jener einordnen, deren Nagelprobe sich in dem Satz offenbart:
Sie haben etwas zu verlieren, und ob es dabei zu Zuspitzungen kommt (so selten ja nicht), hängt eben vom staatlichen Druck ab. Der mag in den USA und Großbritannien nicht so stark ausgeprägt gewesen sein, wie etwa in Hitlerdeutschland. Man kann also durchaus verschiedene Stufen dieses Druckes registrieren. Und demzufolge auch, verschiedene Stufen des reagierens.
 

Die in der Schweiz erscheinende "Aussicht" berichtete verschiedentlich davon, dass ihr Redakteur zu (zeitlich befristeten) Wehrübungen eingezogen sei (nicht nur einmal sondern mehrmals). Also auch an der Schweiz ging das kriegerische Geschehen in den Nachbarländern nicht spurlos vorbei.

In Deutschland etwa, hatte Friedrich Bösenberg, einstmals WTG-Hörig ab Juli 1915
eine eigene Zeitschrift gegründet ("Botschafter für den Haushalt des Glaubens").
Sie wurde anfänglich übrigens von demselben Drucker gedruckt (Maximilian Mevius in Strehlen (Schlesien)), welche auch den "Volkboten" herausgab, der zu der Zeit (gegen Money) Russells wöchentliche Predigten in Deutschland publizierte.
In der Ausgabe des "Botschafters" vom 15. November 1916 findet sich auch die nachfolgende Mitteilung:

Laut "Botschafter" Ausgabe Dezember 1916, teilt Bösenberg darin weiter mit, er sei 47 Jahre alt und ein nicht allzu kräftiger Mann. Die Widrigkeiten des Krieges belasteten auch ihn bis an die Grenze seiner Kraft.
Immerhin habe er dahingehend doch noch Glück gehabt, als Offiziersordonanz verwendet zu werden, müsse also nicht aktiv kämpfen. Dieses aber schließt er nicht prinzipiell aus, sofern ein diesbezüglicher "Kelch" auch an ihm nicht vorübergehen würde.

In der Januar-Ausgabe 1917 liest man dann, Bösenberg befinde sich nunmehr als "Leichtkranker" in einem deutschen Lazarett. Seine Erkrankung deutet er als "vom Herrn geleitet ... da ihm dadurch vermehrte Gelegenheit zum Forschen in der Schrift und zum Gebet gegeben ist."

Die Ausgabe des "Botschafters" vom 15. Juni 1917 druckte dann eine ganze Reihe von Voten solcher ab, die mit dem Zusatz gezeichnet sind.
"z(ur) Zeit) im Felde".
Von einem F. Kliegel liest man da beispielsweise auch das Votum:

"Was die Quartiere anbelangt, so geht es mir ebenfalls wie Bruder B(ösenberg). Sogar Granatlöcher haben schon als Lagerstätte dienen müssen."

Solcherlei Angaben sprechen dann wohl für aktive Involvierung in das Kriegsgeschehen (und keinesfalls nur "in Einzelfällen").
Insofern wirkt die WTG-Angabe im 1974 ZJ-Jahrbuch von einem aus dem WTG-Zweigbüro Barmen, der als Soldat zum "Akten sortieren" Verwendung fand, als bewusst bagatelisierend, den tatsächlichen Sachverhalt verfälschend!

Eine weitere dem Splittergruppenbereich zuortbare Zeitschrift war die von Friedrich Kunkel mit dem Titel "Beiträge zum Schriftverständnis" (in späteren Jahren dann noch mit der "Aussicht" zusammengelegt). Auch Kunkel hatte mal eine WTG-Karriere, die er aber alsbald wieder zu beenden vorzog.
In deren Ausgabe vom April 1917 war beispielsweise nachfolgendes zu lesen:

"Der Krieg als Erlebnis
Jesaias 26, 9-21
Diejenigen, welche praktisch am Kriege beteiligt sind, können unendlich viel erleben. Schon oft bin ich von Brüdern im Felde gefragt worden, wie ich zur praktischen Beteiligung der Gottgeweihten am Kriege stehe. Zumeist antworte ich folgendes:
Falls ich Soldat werde, hege ich keine Gewissensbedenken, mich im Gebrauch scharfer Waffen zu üben und sie auch zu gebrauchen, und zwar aus folgenden Gründen:
Mein ganzes Leben habe ich Gott geweiht, ich gehöre Ihm auf Leben und Tod

Der Weg in die Kaserne oder in den Schützengraben ist bei einem Gottgeweihten wohl kein selbstgewählter, wenn ich ihn gehen muß, dann gehe ich ihn mit Gott, ebenso wie jeden anderen Weg. Jesus, unser Vorbild, hat wohlweislich verschwiegen, ob wir den Weg gehen sollen oder nicht, folglich hänge ich da vollkommen von den Umständen ab. Die Tatsache, daß ich ihn gehen muß, daß Gott es nicht verhühet, zeigt mir, daß es für mich eben Gottes Wille ist. Wäre es sein Wille nicht, dann würde Er mich davor bewahren; in Seiner Macht steht solches doch. Tut er es nicht, dann übernimmt Er aber auch die volle Verantwortung für alles, was ich auf diesem Wege tun muß. Und wenn ich beim Gebrauch scharfer Waffen jemand töte, ist er für mich verantwortlich. Für mich ist dann das Töten absolut kein Mord, sondern eine notwendige Pflicht, an der mein eigenes Empfinden gar keinen Teil hat, da ich meistens ja gar nicht weiß, auf wen ich schieße. Für mich ist weder der einzelne Franzose noch Russe ein Feind, ich handele, weil ich muß, weil Gott es nicht verhührte, daß ich den Weg gehen mußte. Außerdem steht im Kriege Volk gegen Volk, der Einzelne gilt da nicht. ..."

Exkurs: Antiliberale CDU

Wie „liberal" (besser: Antiliberal) war man eigentlich in CDU-Kreisen, wenn in einer die Zeugen Jehovas betreffenden Sitzung des Deutschen Bundestages, zu der Zeit wo Ludwig Erhard noch deutscher Bundeskanzler war, seitens von CDU-Abgeordneten auch die nachfolgenden Erklärungen abgegeben wurden. (Der Streit drehte sich damals um den Fakt der Mehrfach-Bestrafungen für die den Ersatzdienst verweigernden Zeugen Jehovas.

Erst die nachfolgende Regierung einer großen Koalition unter Kurt-Georg Kiesinger (und dort Gustav Heinemann als Justizminister) entschärfte diesen Konflikt.

Jedenfalls das eine kann man sagen. Das damals auch von CDU-Abgeordneten zum Ausdruck gebrachte Prinzip des „Brechen des Willens" hat auch andere Regime (unter anderem das Naziregime und das Ostdeutsche) inspiriert. Allenfalls war deren Praxis etliche Stufen rabiater. Aber im Grundsätzlichen Impetus, der „Brechung des Willens" waren sie wohl alle ähnlich.

Nachstehend nach Transkription die entsprechenden Auszüge:

179. Sitzung des 4. Deutschen Bundestages vom (5. Mai 1965):

Abgeordneter Fettmann (CDU)

... Oberstes Gebot muss sein, auf dem Gebiet des zivilen Ersatzdienstes, kein Sonderrecht zu schaffen. ... Gegenüber des Bundeswehr, eine solche Vergünstigung, die man hier für Kriegsdienstverweigerer einführen will, dass man das nicht tun soll ... Aber es muss endlich doch einmal klar gemacht werden, dass diese Kriegsdienstverweigerer, die in der Praxis jede staatliche Ordnung ablehnen, dass diesen Kriegsdienstverweigerern auch mal klar gemacht werden muss, wenn sie in dieser Gemeinschaft leben und die Gemeinschaft für sie sorgen soll, ... dass sie sich dann an diese Ordnung zu fügen haben ...

Bundesjustizminister Dr. Karl Weber (CDU)

... Das andererseits Konsequenzen entstehen, dass der Staat auf Ordnung halten muss, dass der Staat auf Gleichheit und gleiche Behandlung vor dem Gesetz, bei gleichartigem Tatbeständen bestehen muss, ist ebenso klar.

Der Grundsatz der Gleichberechtigung verbietet es, dass der Ersatzdienstpflichtige anders behandelt wird als der Wehrdienstpflichtige. ... Besondere Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung des Ersatzdienstpflichtigen im Verhältnis zum Wehrdienstpflichtigen erfordern und rechtfertigen, sind nicht ersichtlich. ...

Die Erfahrung zeigt nämlich, dass viele Bestrafte im Falle einer erneuten Einberufung, den Dienst aufnehmen. Und darin ... liegt der Strafzweck. Er soll den Willen desjenigen, der sich der öffentlichen Ordnung entgegenstellt, brechen, und die Betroffenen zu besserer Einsicht bringen.

Abgeordneter Schöpmann (CDU)

.... Es ist nicht einzusehen, warum 0,4% davon deutlich besser gestellt werden sollen, während die restlichen 99,6% nur schlechter gestellt sind. Und wenn hier von den Zeugen Jehovas gesagt wird, dass sie diesen Dienst verweigern, dass sie nicht daran denken ... Sie mögen ihre Gründe dafür haben so wie sie wollen, dass soll uns gleich sein. Wir werden niemals diese Gründe anerkennen ...

Mysnip,48738

Eine Kriegspredigt aus dem Jahre 1916

Der Krieg als Erlebnis"

Bibelforscher-Soldaten im Ersten Weltkrieg

Briefe. Nachrichten für die Zeugen Jehovas und ihre Gefährte

Zum Thema Luftschutz

Zum Thema Zivildienst

Der Neutralitäts Wachtturm

Wehrdienstverweigerung

Franz Fritsche

Kriegs-Prediger Küppers

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